Deutsche Tageszeitung - Musiker bekommt keine Entschädigung für Einnahmeausfälle durch Coronamaßnahmen

Musiker bekommt keine Entschädigung für Einnahmeausfälle durch Coronamaßnahmen


Musiker bekommt keine Entschädigung für Einnahmeausfälle durch Coronamaßnahmen
Musiker bekommt keine Entschädigung für Einnahmeausfälle durch Coronamaßnahmen / Foto: © AFP/Archiv

Ein Berufsmusiker ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Versuch gescheitert, vom Land Baden-Württemberg Entschädigung für seine Einnahmeausfälle zu Beginn der Pandemie zu erstreiten. Die Coronamaßnahmen im Frühling und Frühsommer 2020 seien rechtmäßig gewesen, entschied der BGH am Donnerstag in Karlsruhe. Baden-Württemberg hatte wie die anderen Bundesländer Veranstaltungen zunächst verboten und das Verbot später stufenweise gelockert. (Az. III ZR 54/22)

Textgröße ändern:

Der Musiker Martin Kilger forderte 8300 Euro, weil er im Frühling 2020 nicht auftreten konnte. Ihm seien dadurch Einnahmen weggebrochen: Seine Aufträge bestünden zu mehr als 90 Prozent aus Live-Auftritten, gab er an. Die Coronahilfen hätten "vorne und hinten nicht gereicht". Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Stuttgart hatte er keinen Erfolg. Nun wies der BGH seine Revision zurück.

Zwar sei durch die damaligen Beschränkungen in den Betrieb des Klägers als Eigentum eingegriffen worden, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann bei der Urteilsverkündung. Doch sei dieser Eingriff verhältnismäßig gewesen: Er habe dem legitimen Zweck gedient, Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Damals seien die Infektionszahlen exponentiell gestiegen und es habe noch keine Impfung gegeben.

Die Coronamaßnahmen seien geeignet und auch erforderlich gewesen, dieses Ziel zu erreichen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Sie seien von Anfang an zeitlich befristet gewesen, es habe ein Ausstiegskonzept gegeben. "Eine weitere Abmilderung bewirkten großzügige staatliche Hilfsprogramme."

Herrmann führte aus, dass der Musiker Kilger nur zweieinhalb Monate lang gar nicht auftreten konnte. Das sei zumutbar gewesen, der Steuerzahler könne das Unternehmerrisiko nicht umfassend abnehmen.

Der BGH hatte staatliche Haftung für Einnahmeausfälle wegen der Schutzmaßnahmen bislang immer ausgeschlossen. Dabei war es um Friseursalons und Gaststätten gegangen.

Kilger zeigte sich nach dem Urteil vom Donnerstag "traurig", auch wenn er darauf vorbereitet gewesen sei. Über Kultur sei nicht gesprochen worden, sagte er. "Leben und Gesundheit der Kultur wurden leider nicht geschützt." Er behielt sich vor, nach Rücksprache mit seinem Anwalt noch vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

(M.Dorokhin--DTZ)

Empfohlen

Céline Dion überrascht mit Auftritt bei Pariser Fashion Week

Vor gut zwei Wochen feierte Céline Dion ihr Comeback, nun überraschte der kanadische Superstar mit einem Auftritt bei der Pariser Fashion Week. Unter dem Jubel der Zuschauer betrat die Sängerin am Montag mit einem strahlenden Lächeln den Laufsteg unter dem Eiffelturm und bezauberte das Publikum mit ihrem Hit "I'm Alive".

Halbzeitbilanz von Oktoberfest: 3,8 Millionen Besucher und 936 Polizeieinsätze

Rund 3,8 Millionen Menschen haben das Oktoberfest in München bisher besucht. Das schätzte die Festleitung nach Angaben vom Sonntag zur Halbzeit des Volksfests in der bayerischen Landeshauptstadt. Damit lag die Zahl etwas höher als im Vorjahr, als nach der Hälfte der Wiesn etwa 3,5 Millionen Besucher registriert worden waren. Zugleich sank der Festbierkonsum laut Zwischenbilanz der Veranstalter im Vorjahresvergleich jedoch leicht.

Langjähriger ZDF-Rechtsexperte Bernhard Töpper gestorben

Der langjährige ZDF-Rechtsexperte Bernhard Töpper ist tot. Er starb am Donnerstag im Alter von 81 Jahren, wie der Sender am Freitag in Mainz mitteilte. Töpper wurde vor allem durch die Sendung "Wie würden Sie entscheiden?" bekannt, die er von 1990 bis 2000 moderierte.

Hollywood-Star Susan Sarandon in New York bei israelkritischem Protest festgenommen

Hollywoodstar Susan Sarandon ist in New York festgenommen worden, als sie gemeinsam mit anderen Demonstranten gegen den Auftritt des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu bei der UN-Vollversammlung protestierte. Aufnahmen der Nachrichtenagentur AFP zeigen, wie Polizisten der unter anderem aus dem Film "Thelma und Louise" bekannten Schauspielerin am Donnerstag Handschellen anlegten. Einem Medienbericht zufolge wurde auch die Schauspielerin Hannah Einbinder von der Kundgebung abgeführt, die von der israelkritischen Organisation "Jewish Voice for Peace" organisiert worden war.

Textgröße ändern: