Deutsche Tageszeitung - Gericht: Kritik an öffentlichem Rundfunk befreit nicht von Beitragspflicht

Gericht: Kritik an öffentlichem Rundfunk befreit nicht von Beitragspflicht


Gericht: Kritik an öffentlichem Rundfunk befreit nicht von Beitragspflicht
Gericht: Kritik an öffentlichem Rundfunk befreit nicht von Beitragspflicht / Foto: © AFP/Archiv

Subjektive Kritik an der Qualität und Meinungsvielfalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befreit einem Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zufolge nicht von der Pflicht zur Beitragszahlung. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Urteilsbegründung des Münchner Gerichts hervor. Der Rundfunkbeitrag werde "ausschließlich als Gegenleistung für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs erhoben", erklärte dieses unter Verweis auf die entsprechende einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. (Az.7 BV 22.2642)

Textgröße ändern:

Darüber hinaus schütze die im Grundgesetz garantierte Programmfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dessen "institutionelle Unabhängigkeit" und die Sender "vor der Einflussnahme Außenstehender", betonte das oberste bayerische Verwaltungsgericht. Die Kontrolle darüber, ob diese ihre verfassungsmäßigen Vorgaben erfüllten, liege deshalb ausschließlich in den Händen "der plural besetzten Aufsichtsgremien" der Sendeanstalten selbst.

Mit der Entscheidung wies der Verwaltungsgerichtshof in zweiter Instanz die Klage einer Frau aus dem Landkreis Rosenheim ab, die juristisch gegen die Festsetzung von Rundfunkbeiträgen für ihre Wohnung vorging. Sie begründete das laut Gerichtshof mit "mangelnder Meinungsvielfalt", was einem "strukturellen Versagen" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gleichkomme. Ihrer Auffassung nach sei es Aufgabe der Verwaltungsgerichte, dieser Frage genauer nachzugehen.

Wie zuvor bereits das Münchner Verwaltungsgericht sah das allerdings auch der Verwaltungsgerichtshof anders. Etwaige Einwände gegen die Qualität des Programmangebots stellten die Erhebung des Rundfunkbeitrags nicht in Frage, erklärten die Richterinnen und Richter. Ziel des Rundfunkbeitrags sei es, "eine staatsferne bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" sicherzustellen. Bei Beschwerden stünden den Beitragszahlern die gesetzlich vorgeschriebenen Eingabestellen der Sender offen, fügten sie an.

Das Urteil erging nach Gerichtsangaben bereits am 17. Juli, allerdings wurde erst jetzt die schriftliche Begründung veröffentlicht. Eine Revision ließ der Verwaltungsgerichtshof nicht zu. Dagegen kann die unterlegene Klägerin aber noch mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vorgehen.

Zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk gehören die Sendeanstalten ARD und ZDF sowie das Deutschlandradio. Privathaushalte, Unternehmen und Institutionen finanzieren diesen durch die Zahlung einer monatlichen Gebühr. Das Modell steht immer wieder in der Kritik. Diese verbindet sich jüngst in Teilen des politischen Spektrums mit dem Vorwurf, die öffentlichen Sender bildeten die in der Gesellschaft bestehenden politischen Einstellungen nicht vollständig ab.

(O.Tatarinov--DTZ)

Empfohlen

US-Botschafter feiert 250. Jubiläum in Brüssel mit hochrangigen Gästen

Der US-Botschafter in Belgien, Bill White, veranstaltet am Sonntag in Brüssel eine große Feier zum 250. Jahrestag der Gründung der USA. Als Gäste im Jubelpark (Parc du Cinquantenaire) im Europaviertel der belgischen Hauptstadt werden unter anderen der belgische Premierminister Bart de Wever sowie Nato-Generalsekretär Mark Rutte erwartet. Geplant sind nach Botschaftsangaben der Überflug eines "historischen Flugzeugs" sowie ein Feuerwerk und ein Country-Konzert.

Umfrage: Mehrheit für Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige

Eine Mehrheit der Bundesbürger spricht sich für ein Verbot sozialer Medien für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren aus. In einer am Mittwoch veröffentlichten Forsa-Umfrage für die Sender RTL und ntv gaben 57 Prozent der Teilnehmer an, dass der Zugang zu Plattformen wie Tiktok oder Instagram für unter 16-Jährige verboten werden sollte. 42 Prozent waren dagegen und halten eine Nutzung für diese Altersgruppe weiterhin für vertretbar.

Polizei findet bei Drogenrazzia in Pariser Vorort Picasso-Gemälde

Spektakulärer Zufallsfund bei einer Razzia in einem Vorort von Paris: Bei der Durchsuchung eines Hauses in Champigny-sur-Marne entdeckte die Polizei ein Gemälde des spanischen Jahrhundertmalers Pablo Picasso. "Dieser Fund erfolgte im Zusammenhang mit einer Ermittlung wegen des Handels mit Rauschmitteln", teilte die Staatsanwaltschaft von Créteil am Samstag mit. Nach dem überraschenden Fund seien Ermittlungen wegen Diebstahls und Hehlerei eingeleitet worden.

Urteil: Große Festzelte auf Oktoberfest dürfen vorläufig vergeben werden

Zwei der großen Festzelte auf dem diesjährigen Oktoberfest in München dürfen vergeben werden. Laut einer Entscheidung darf die Zuteilung des Paulaner-Festzelts und der Schottenhamel-Festhalle an die vorgesehenen Brauereien und Wirte erfolgen, wie das Bayerische Oberste Landesgericht am Donnerstag mitteilte. Das Gericht entschied jedoch noch nicht, ob die Zulassungsverträge für die gastronomischen Großbetriebe grundsätzlich europaweit ausgeschrieben werden müssen.

Textgröße ändern: