Deutsche Tageszeitung - Mediation in Rechtsstreit um Ruhegeld von Ex-RBB-Intendantin Schlesinger möglich

Mediation in Rechtsstreit um Ruhegeld von Ex-RBB-Intendantin Schlesinger möglich


Mediation in Rechtsstreit um Ruhegeld von Ex-RBB-Intendantin Schlesinger möglich
Mediation in Rechtsstreit um Ruhegeld von Ex-RBB-Intendantin Schlesinger möglich / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Im Rechtsstreit um die Zahlung von Ruhegeld an die ehemalige Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), Patricia Schlesinger, findet womöglich eine Mediation statt. Die Vertreter des RBB kündigten am Mittwoch bei einem Zivilprozess am Landgericht Berlin an, dies im RBB-Verwaltungsrat zu besprechen und gegebenenfalls eine Zustimmung zum Mediationsverfahren zu beschließen. Schlesingers Vertreter signalisierten bereits Zustimmung zu einem solchen Verfahren.

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Inhalt des Rechtsstreits sind die Ruhegeldzahlungen von monatlich 18.300 Euro, die der RBB Schlesinger nach deren Entlassung 2022 verwehrt. Die ehemalige Intendantin klagt gegen den Sender und verlangt die ihr aus ihrer Sicht zustehende Zahlung. Der RBB reichte daraufhin eine Widerklage ein, in der er Schlesinger zur Zahlung von Schadenersatz sowie zur Rückzahlung einer variablen Vergütung auffordert.

Aus Sicht des RBB muss Schlesinger Schadenersatz etwa für Schäden an ihrem Dienstwagen, hohe Bewirtungskosten oder die Vorbereitung eines nie realisierten digitalen Medienhauses zahlen. Außerdem soll sie eine variable Vergütung in Höhe von 1,69 Millionen Euro zurückzahlen. Zu variablen Vergütungen zählen etwa Boni oder Provisionen.

Schlesingers Anwälte schlugen während der Hauptverhandlung am Mittwoch einen Vergleich vor. Demnach würde die ehemalige Intendantin auf 18 Monate Ruhegeld verzichten, was abzüglich anderweitiger Einnahmen, die anteilig angerechnet werden müssten, einen Verzicht von rund 300.000 Euro bedeuten würde.

Ab dem 1. Juli 2024 würde Schlesinger dem Vorschlag zufolge dann rückwirkend das monatliche Ruhegeld erhalten. Die 63-Jährige sei angesichts der hohen Prozesskosten auf das Ruhegeld angewiesen, erklärten die Anwälte. Die Rückzahlung der variablen Vergütung und der Schadenersatz für die Medienhausplanung waren nicht Teil des Vergleichsvorschlags.

Die Vertreter des RBB äußerten sich am Donnerstag nicht zu dem Vorschlag der Gegenseite und verwiesen auf das mögliche Mediationsgespräch. Ein Verkündungstermin wurde am Donnerstag noch nicht festgelegt. Dies soll dann von Amts wegen erfolgen.

Schlesinger hatte nach zahlreichen gegen sie erhobenen Vorwürfen hinsichtlich ihrer Amtsführung und der Verschwendung von Gebührengeldern im Sommer 2022 zuerst den ARD-Vorsitz abgegeben und war wenig später auch als RBB-Intendantin zurückgetreten. Später kündigte der Verwaltungsrat des Senders ihr fristlos.

(U.Kabuchyn--DTZ)

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