Deutsche Tageszeitung - Berliner Gericht: Statue mit Bezug zu "Trostfrauen" in Japan darf vorerst bleiben

Berliner Gericht: Statue mit Bezug zu "Trostfrauen" in Japan darf vorerst bleiben


Berliner Gericht: Statue mit Bezug zu "Trostfrauen" in Japan darf vorerst bleiben
Berliner Gericht: Statue mit Bezug zu "Trostfrauen" in Japan darf vorerst bleiben / Foto: © AFP/Archiv

Eine sogenannte Friedensstatue zur Erinnerung an Opfer sexueller Gewalt im Zweiten Weltkrieg in Japan darf noch bis Ende September im Berliner Bezirk Mitte aufgestellt bleiben. Dies entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte. Die Bronzefigur im Stadtteil Moabit erinnert an die sogenannten Trostfrauen und ist einer Statue nachgebildet, die in der südkoreanischen Hauptstadt Seoul vor der japanischen Botschaft steht.

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Die Aufstellung der Figur durch einen Verband wurde 2020 durch den Bezirk Mitte für ein Jahr genehmigt. Nach einer erstmaligen Verlängerung bis zum 28. September 2022 beantragte der Verband im Mai 2022 die Verlängerung der Genehmigung für weitere zwei Jahre.

Laut Verwaltungsgericht fanden zudem Gespräche zwischen den Beteiligten statt, in denen der Bezirk eine Duldung der Skulptur bis zu einer Entscheidung über den Verlängerungsantrag aussprach. Unter Hinweis auf den bisher nicht beschiedenen Antrag beantragte der Verband im August 2024 die dauerhafte Genehmigung der Statue. Der Bezirk lehnte das ab und forderte den Verband auf, die Skulptur bis zum 31. Oktober 2024 zu entfernen.

Dagegen reichte dieser einen Eilantrag ein, woraufhin die Kammer eine Duldung bis zum 28. September 2025 anordnete. Es könne nicht festgestellt werden, dass die öffentlichen Belange die Kunstfreiheit überwiegen würden, lautete die Argumentation des Gerichts. Die vom Bezirk behauptete Praxis, aus Gründen der Gleichbehandlung Kunst im Stadtraum für maximal zwei Jahre zu genehmigen, wenn zuvor keine Ausschreibung erfolge, sei bisher "nicht einheitlich und willkürfrei" betrieben worden.

Dass die Aufstellung die außenpolitischen Interessen gegenüber Japan berühre, sei bereits bei der ersten Genehmigung vorhersehbar gewesen, erklärte das Gericht. Nach Schätzungen von Historikern hatten japanische Soldaten während des Weltkriegs rund 200.000 junge Frauen, zumeist Koreanerinnen, als Sexsklavinnen missbraucht. Diese Frauen wurden von den Japanern beschönigend "Trostfrauen" genannt. Das Schicksal der Frauen belastet bis heute das Verhältnis zwischen Japan und Südkorea.

(W.Budayev--DTZ)

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