Deutsche Tageszeitung - Wehrbeauftragter mahnt neuen Haar- und Barterlass für Truppe an

Wehrbeauftragter mahnt neuen Haar- und Barterlass für Truppe an


Wehrbeauftragter mahnt neuen Haar- und Barterlass für Truppe an
Wehrbeauftragter mahnt neuen Haar- und Barterlass für Truppe an / Foto: © APA/AFP/Archiv

Der Wehrbeauftragte des Bundestages, Henning Otte (CDU), fordert klarere Regeln für das äußere Erscheinungsbild von Bundeswehr-Soldaten. "Der Haar- und Barterlass ist für den täglichen Dienst der Truppe von Bedeutung und sollte längst vorliegen", sagte Otte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND; Samstagsausgaben). Er kritisierte, dass es das Verteidigungsministerium seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2019 versäumt habe, einen neuen Erlass vorzulegen.

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"Seit mehr als sieben Jahren warten unsere Soldatinnen und Soldaten auf eine neue Rechtsgrundlage für das äußere Erscheinungsbild, nachdem das Bundesverwaltungsgericht eine entsprechende Neuregelung angemahnt hat", sagte Otte. "Dass sich Angehörige der Bundeswehr bis heute an einer veralteten Vorschrift orientieren müssen, sorgt zunehmend für Unmut und ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel."

Eine Neuregelung sollte "zeitgemäß sein und sowohl die militärische Funktionalität als auch die berechtigten individuellen Bedürfnisse unserer Soldatinnen und Soldaten angemessen berücksichtigen", mahnte Otte. "Im militärischen Dienst sind klare und verlässliche Regeln entscheidend, damit Führung und Personal wissen, woran sie sich orientieren müssen."

Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums sagte dem RND, die Neufassung der Dienstvorschrift zum äußeren Erscheinungsbild sei derzeit noch nicht abgeschlossen.

Ein Stabsfeldwebel hatte geklagt, weil er als Soldat keine langen Haare tragen durfte - anders als Frauen. Seine Beschwerde war vom 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig 2019 zwar zurückgewiesen worden. Doch bedürfe die Regelung innerhalb eines "überschaubaren Zeitraums einer Überarbeitung, stellten die Richter damals fest.

(V.Sørensen--DTZ)

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