
Bundesgerichtshof entscheidet in Dauerstreit um Tonbandaufnahmen von Helmut Kohl

Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Donnerstag (11.00 Uhr) ein Urteil im juristischen Dauerstreit zwischen Helmut Kohl beziehungsweise dessen Witwe Maike Kohl-Richter mit dem Journalisten Heribert Schwan um Tonbandaufzeichnungen des Altkanzlers. Kohl-Richter betreibt das Zivilverfahren, um in einem späteren Schritt Schadenersatzforderungen gegen Schwan geltend machen zu können.
Schwan war Ghostwriter für Kohls Memoiren und zeichnete hierfür 200 Tonbänder mit rund 630 Stunden persönlicher Erinnerungen des Altkanzlers auf. Später überwarfen sie sich. 2015 entschied der BGH, dass die Aufzeichnungen Kohl gehören und an diesen übergeben werden müssten. Nach dessen Tod 2017 verlangte Kohl-Richter dann Auskunft über Anzahl sowie Verbleib von Vervielfältigungen der Bänder von Schwan. Über die Forderung entscheidet nun der BGH.
(A.Nikiforov--DTZ)