Deutsche Tageszeitung - Merkel mahnt eindringlich zur Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen

Merkel mahnt eindringlich zur Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen


Merkel mahnt eindringlich zur Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen
Merkel mahnt eindringlich zur Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen / Foto: ©

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die Bürger eindringlich dazu aufgerufen, sich im Herbst und Winter an die Corona-Schutzmaßnahmen zu halten. "Ich appelliere an Sie alle: Halten Sie sich an die Regeln, die für die nächste Zeit weiter gelten müssen", sagte Merkel am Mittwoch im Bundestag. "Geben wir alle als Bürgerinnen und Bürger dieser Gesellschaft wieder mehr aufeinander acht."

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Sie sei sicher, dass das Leben, "wie wir es kannten", zurückkommen werde, sagte die Kanzlerin. Die Familien würden wieder feiern, Clubs, Theater und Fußballstadien wieder voll sein - "was für eine Freude wird das sein". "Aber jetzt müssen wir zeigen, dass wir weiter geduldig und vernünftig handeln und so Leben retten könne." Es komme jetzt auf jeden Einzelnen an - "darum bitte ich Sie."

Die sich verschlechternde Situation bei den Corona-Infektionen müsse ernst genommen werden. Die Vorsicht lasse derzeit nach, alle sehnten sich nach mehr Unbeschwertheit - "das spüre ich selbst". Alle wollten Spontanität und Unbefangenheit zurück. Aber "wir riskieren alles, was wir in letzten Monaten erreicht haben".

Alle Regeln und Maßnahmen nützten "wenig bis nichts", wenn sie nicht von den Menschen eingehalten würden. Alle wollten einen erneuten landesweiten Shutdown verhindern - "und das können wir auch". Jetzt müssten jedoch alle Menschen wieder achtsam sein - Herbst und Winter würden eine Langstrecke. "Wir sind noch nicht am Ende der Pandemie", warnte Merkel.

Bund und Länder hatten sich am Dienstag angesichts steigender Infektionszahlen auf strenge Corona-Auflagen geeinigt. Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder verständigten sich unter anderem auf abgestufte Obergrenzen von zehn bis 50 Teilnehmern an Privatfeiern. Diese Grenzen sollen in Landkreisen gelten, in denen die Zahl der Neuinfektionen bestimmte Werte überschreitet. Zudem soll es künftig ein von den Gästen zu zahlendes Mindestbußgeld von mindestens 50 Euro für falsche Angaben auf Kontaktlisten von Gaststätten geben.

(V.Sørensen--DTZ)

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