
Europäischer Gerichtshof entscheidet über ungarische Hochschulreform

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Dienstag (09.00 Uhr), ob das ungarische Hochschulgesetz mit europäischem Recht vereinbar ist. Nach einer Änderung des Hochschulrechts im Jahr 2017 dürfen ausländische Universitäten in Ungarn nur noch Abschlüsse vergeben, wenn darüber erstens ein Vertrag zwischen beiden Ländern besteht und die Hochschule zweitens auch im Herkunftsland tätig ist. Diese Neuregelung betraf konkret nur die vom US- Investor George Soros geförderte Central European University. (Az. C-66/18)
Die EU-Kommission erhob wegen der Regelung im Jahr 2018 gegen Ungarn ein Vertragsverletzungsverfahren. Die EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott schlug in ihren Schlussanträgen vor, der Klage der Kommission stattzugeben. Das Gericht muss den Generalanwälten bei seinem Urteil nicht folgen, tut dies aber oft. Die Central European University zog inzwischen von Budapest nach Wien um.
(S.A.Dudajev--DTZ)