Deutsche Tageszeitung - Kinder sollen besser vor Gefahren im Netz geschützt werden

Kinder sollen besser vor Gefahren im Netz geschützt werden


Kinder sollen besser vor Gefahren im Netz geschützt werden
Kinder sollen besser vor Gefahren im Netz geschützt werden / Foto: ©

Kinder und Jugendlichen sollen im Internet künftig besser vor Gefahren wie Mobbing, sexueller Anmache und Kostenfallen geschützt sein. Das sieht der Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch gebilligt hat. Die derzeitigen Bestimmungen stammten noch aus dem Jahr 2002, sagte Giffey am Mittwoch in Berlin.

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Das sei die Zeit von CD-ROMs und Videokassette gewesen, als es weder Facebook, noch Instagram, Tiktok oder WhatsApp gegeben habe. "Wir sind jetzt fast 20 Jahre weiter", sagte Giffey. Der Jugendschutz müsse in der analogen und digitalen Welt funktionieren. Für Angebote im Netz soll es mit der Neuregelung einheitliche Alterskennzeichen geben, die Eltern und Jugendlichen Orientierung geben sollen.

Zudem werden die Anbieter im Internet verpflichtet, Voreinstellungen einzurichten, die Kinder und Jugendliche insbesondere vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexualisierter Anmache, Hassrede, Tracking und finanzieller Abzocke schützen. Um zu gewährleisten, dass die Plattformen ihren Pflichten nachkommen, soll die bereits bestehende "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien" (BPjM) zur "Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz" weiterentwickelt werden. Sie soll darauf achten, dass es sichere Voreinstellungen sowie Beschwerde- und Hilfesystem gibt. Künftig sollen auch ausländische Anbieter in den Blick genommen werden.

Wenn Verstöße festgestellt werden, soll zunächst ein "dialogisches Verfahren" in Gang gesetzt werden. Die Bundeszentrale soll zunächst auf die betroffenen Plattformen zugehen und gemeinsam erörtern, wie die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden können. Wenn dies nicht erfolgreich ist, können weitere Schritte ergriffen werden. Das Gesetz sieht als letzte Konsequenz Bußgelder als Sanktionsmöglichkeit vor.

(V.Korablyov--DTZ)

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