
Gutachten zu Schuldfähigkeit von Hauptangeklagtem in Lübcke-Prozess erwartet

Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wird für Donnerstag (10.00 Uhr) das psychiatrische Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten Stephan E. erwartet. Ein Sachverständiger soll dazu vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main aussagen. Einem Bericht zufolge soll E. schuldfähig sein.
Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. E. soll ihn aus rechtsextremen Motiven getötet haben. Darüber hinaus ist er wegen eines versuchten Mordes an einem irakischen Flüchtling angeklagt. Die ursprünglich für den 1. Dezember angesetzte Urteilsverkündung wird sich nach Angaben des Oberlandesgerichts verschieben.
(U.Stolizkaya--DTZ)