Deutsche Tageszeitung - Wikileaks-Gründer Assange muss weiter im Gefängnis bleiben

Wikileaks-Gründer Assange muss weiter im Gefängnis bleiben


Wikileaks-Gründer Assange muss weiter im Gefängnis bleiben
Wikileaks-Gründer Assange muss weiter im Gefängnis bleiben / Foto: ©

Der in Großbritannien inhaftierte Wikileaks-Gründer Julian Assange kommt vorerst nicht auf freien Fuß. Ein Gericht in London wies am Mittwoch einen Antrag von Assanges Anwälten auf Freilassung gegen Kaution zurück und verwies dabei auf das von der US-Justiz beantragte Berufungsverfahren. Richterin Vanessa Baraitser sagte, es sei davon auszugehen, dass Assange nach einer Freilassung im weiteren Verlauf des Prozesses nicht wieder vor Gericht erscheinen werde.

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Assanges Anwälte hatten einen Antrag auf Freilassung eingereicht, nachdem die Richterin am Montag das US-Auslieferungsgesuch für den wegen Geheimnisverrats und Spionage angeklagten Australier wegen dessen psychischen Gesundheitszustands abgewiesen hatte.

Die Richterin lehnte den Antrag auf Freilassung jedoch ab, da Assange ihrer Ansicht nach "weiterhin einen Anreiz hat", sich dem noch nicht abgeschlossenen Verfahren zu entziehen. Die USA müssten die Gelegenheit haben, gegen das Urteil vom Montag in Revision zu gehen.

Die US-Justiz wirft Assange den Diebstahl und die Veröffentlichung geheimen Materials zu US-Militäreinsätzen vor. Der 49-jährige Assange sitzt seit mehr als anderthalb Jahren in einem britischen Hochsicherheitsgefängnis.

Die Anwältin Clair Dobbin, die die US-Regierung in dem Prozess vertritt, hatte das Gericht gedrängt, dem Antrag auf Freilassung nicht stattzugeben. Falls Assange aus der Haft entlassen würde, könnte seine Auslieferung nicht garantiert werden, argumentierte sie. Seine bisherigen Versuche, sich der Überstellung an die USA zu entziehen, machten deutlich, "dass er zu allem fähig ist, um diese Möglichkeit zu verhindern", sagte die Anwältin.

Der Wikileaks-Gründer hatte sich ab 2012 sieben Jahre lang in der ecuadorianischen Botschaft in London verschanzt, um einer Auslieferung zu entgehen. Als Quito ihm 2019 das Asyl entzog, wurde er festgenommen und wegen Verstoßes gegen Kautionsauflagen inhaftiert. Nachdem das Londoner Gericht Assanges Auslieferung an die USA am Montag abwies, bot Mexiko dem 49-Jährigen politisches Asyl an.

Assanges Anwalt Edward Fitzgerald hatte mit Blick auf das Urteil von Montag die Freilassung seines Mandanten gefordert. "Nach all dieser Zeit, nach dem mehr als ein Jahr andauernden Verfahren hat das Gericht eine Entscheidung getroffen, und die Entscheidung war, dass er entlassen werden sollte."

Bereits im März vergangenen Jahres hatten Assanges Anwälte wegen der Corona-Pandemie dessen Freilassung auf Kaution beantragt. Schon damals wies das Gericht dies ab, da es davon ausging, dass Assange sich dem Verfahren entziehen könnte.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) reagierte bestürzt auf die Entscheidung des Londoner Gerichts. "Obwohl die gleiche Richterin Assange wegen seines sehr schlechten Gesundheitszustands nicht ausgeliefert hat, mutet sie ihm jetzt zu, weiter im Hochsicherheitsgefängnis bleiben zu müssen. Das ist völlig unverständlich", erklärte der DJV-Vorsitzende Frank Überall am Mittwoch in Berlin. "Offensichtlich ist man in London der Meinung, die britischen Gefängnisse seien nicht so schlimm wie die in den USA. Aber Isolationshaft ist überall furchtbar."

Die Obfrau der Linksfraktion im Auswärtigen Ausschuss des Bundestages, Sevim Dagdelen, erklärte, die Gerichtsentscheidung sei "ein einziger Skandal" und verlangte Assanges sofortige Freilassung. Die Vize-Fraktionsvorsitzende Heike Hänsel forderte, die Bundesregierung müsse sich dafür stark machen, "dass Julian Assange im britischen Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh nicht zu Tode kommt".

Richterin Baraitser hatte den Auslieferungsantrag der US-Regierung am Montag abgelehnt, da sie angesichts der zu erwartenden Haftbedingungen in den USA ein "beträchtliches" Suizidrisiko bei Assange sah. Die US-Regierung zeigte sich von dem Gerichtsentscheid "extrem" enttäuscht und kündigte Berufung an.

(I.Beryonev--DTZ)

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