Deutsche Tageszeitung - Beschwerde über Fenster in Zellenwand wird neu verhandelt

Beschwerde über Fenster in Zellenwand wird neu verhandelt


Beschwerde über Fenster in Zellenwand wird neu verhandelt
Beschwerde über Fenster in Zellenwand wird neu verhandelt / Foto: ©

Die Beschwerde eines früheren Häftlings über ein in der Zellenwand angebrachtes Sichtfenster muss neu verhandelt werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hob laut Mitteilung vom Montag vorherige Gerichtsbeschlüsse auf, mit denen die Beschwerde des Manns verworfen worden war. Die Umstände hätten genauer geprüft werden müssen, argumentierten die Karlsruher Richter. (Az. 2 BvR 2194/19)

Textgröße ändern:

Der Kläger hatte zweieinhalb Monate lang in einer Gemeinschaftszelle mit fünf anderen Gefangenen gesessen. In die Wand war ein Fenster eingelassen, der Vorhang konnte aber nur von außen zu- oder aufgezogen werden, so dass das Personal hineinschauen konnte. Vor dem Landgericht Amberg beantragte der Mann, dies für rechtswidrig zu erklären.

Dieses wies den Antrag jedoch zurück mit der Begründung, dass die Privatsphäre nur geringfügig betroffen sei. Das Personal habe nur stichprobenartig hineingeschaut, der Häftling hätte sich in den Toilettenraum zurückziehen können. Zudem komme es in Gemeinschaftszellen oft zu Streit. Die Möglichkeit stichprobenartiger Einsichtnahme beuge Flucht- und Suizidversuchen sowie Übergriffen vor.

Der Mann legte Rechtsbeschwerde ein, die das Bayerische Oberste Landesgericht als unzulässig verwarf. Beide Beschlüsse hob das Bundesverfassungsgericht am 9. Dezember aber auf. Das Landgericht hätte genauer nachforschen müssen, begründete es seine Entscheidung.

So habe es etwa nicht aufgeklärt, wie oft durch das Fenster geschaut wurde und ob es dazu jeweils einen Anlass gab. Auch sei es dem Vorwurf des Klägers nicht nachgegangen, dass die Häftlinge das Gefühl gehabt hätten, ständig beobachtet zu werden und dass auch andere Gefangene hätten hineinsehen können.

Das Oberste Landesgericht wiederum hätte die Entscheidung der Vorinstanz aufheben müssen, da an der Vereinbarkeit mit Grundrechten des Klägers erhebliche Zweifel bestünden. Das Amberger Landgericht muss sich nun erneut mit der Sache befassen.

(S.A.Dudajev--DTZ)

Empfohlen

Fast 1000 Festnahmen bei neuen landesweiten Protesten in Frankreich

Die Proteste in Frankreich gegen hohe Lebenshaltungskostensind trotz Auflagen auch eine Woche nach massiven Gewaltausbrüchen am Rande von Demonstrationen nicht abgerissen. Das Innenministerium sprach am Samstagabend von landesweit 410.000 Teilnehmern, die Gewerkschaft CGT von fast 800.000 Teilnehmern. Laut Innenminister Laurent Nuñezkam es dabei erneut zu Ausschreitungen und Festnahmen. Derweil läutete die rechtspopulistische Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen in der Stadt Orléans ihren Wahlkampf ein.

Israels Armee: Übergänge zum Westjordanland werden am Wahltag geschlossen

Nach dem tödlichen Angriff bewaffneter Palästinenser auf zwei israelische Soldaten im Westjordanland will Israels Regierung das Palästinensergebiet am Wahltag abriegeln. Während des gesamten Wahltages am 27. Oktober würden "sämtliche Landübergänge zum Westjordanland geschlossen", teilte Israels Armee am Sonntag im Onlinedienst Telegram mit. Die politische Führung habe zudem ein Verbot für Ein- und Ausreisen palästinensischer Arbeiter im Westjordanland und im Jordantal einschließlich der Industriezonen genehmigt.

Musk wirft ukrainischem Militär Verstoß gegen Starlink-Nutzungsbedingungen vor

US-Tech-Milliardär Elon Musk hat der ukrainischen Armee vorgeworfen, gegen die Nutzungsbedingungen des von seinem Unternehmen SpaceX bereit gestellten Satelliten-Internetdienstes Starlink verstoßen zu haben. Das ukrainische Militär habe den Dienst "für offensive Drohnenangriffe genutzt, um Menschen zu töten", erklärte Musk am Samstag in seinem Onlinedienst X. Er fügte jedoch an, dass diese Lücke in der vergangenen Woche geschlossen worden sei.

Richtungsentscheidung in Brasilien: Stichwahl zwischen Lula und Flávio Bolsonaro

Der linksgerichtete Amtsinhaber Luiz Inácio Lula da Silva oder der rechtsgerichtete Herausforderer Flávio Bolsonaro: Brasiliens Bürger treffen am Sonntag bei der Stichwahl um das Präsidentenamt eine Richtungsentscheidung. Es zeichnet sich ein äußerst knappes Rennen ab, eine am Donnerstag veröffentlichte Umfrage des Instituts Datafolha ergab ein Patt. Die erste Wahlrunde vor drei Wochen hatte Bolsonaro mit 47 Prozent der Stimmen überraschend gewonnen, Lula landete mit 45 Prozent knapp dahinter.

Textgröße ändern: