Deutsche Tageszeitung - Grüne bekräftigen zum Auftakt des Wahljahres den Anspruch auf das Kanzleramt

Grüne bekräftigen zum Auftakt des Wahljahres den Anspruch auf das Kanzleramt


Grüne bekräftigen zum Auftakt des Wahljahres den Anspruch auf das Kanzleramt
Grüne bekräftigen zum Auftakt des Wahljahres den Anspruch auf das Kanzleramt / Foto: ©

Im diesjährigen Wahlkampf der Grünen wird der Anspruch der Partei auf das Kanzleramt eine zentrale Rolle spielen. Erstmals kämpfe eine dritte Partei "um die Führung dieses Landes", sagte Parteichefin Annalena Baerbock nach der Grünen-Klausurtagung zum Auftakt des Wahljahres am Montag in Berlin. Die Grünen würden in diesem "Dreikampf" die Union herausfordern. Es gehe darum, im Wahljahr das "Unvorstellbare möglich zu machen".

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Die Grünen streben zwar für die Bundestagswahl im Herbst die Kanzlerschaft an, trotz guter Umfragewerte liegen sie aber deutlich hinter der Union. Es gehe nicht darum, verpasste Chancen etwa beim Klimaschutz oder der Artenvielfalt zu bedauern, "sondern die Chancen und Nöte, die vor uns liegen, wirklich anzupacken", sagte Baerbock.

Ko-Parteichef Robert Habeck sagte, die Grünen träten das Wahljahr 2021 optimistisch, geschlossen und gut vorbereitet an. Er wies Spekulationen zurück, die Grünen könnten wie in der Vergangenheit nach einem Umfragehoch bei der Wahl dann schwächer abschneiden. Seine Partei wisse, was sie wolle, und habe "mehr strategische Geduld", sagte der Grünen-Chef.

"Die Auseinandersetzung um den richtigen Kurs für Deutschland wird dieses Jahr bestimmen", heißt es in einem auf der Klausurtagung des Bundesvorstandes gefassten Beschluss. "Corona lehrt uns, dass es Zeit ist, aus dem Denken im Status-Quo heraus zu kommen. Deutschland kann es besser."

In dem Beschluss treten die Grünen für eine Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes, bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege und eine Garantiesicherung anstelle des bisherigen Hartz-IV-Systems ein. Zudem bekräftigen sie ihre Forderung nach einem 500-Milliarden-Euro-Investitionsprogramm. Ein solches sei aber nur finanzierbar, wenn die Corona-Schulden nicht sofort getilgt werden müssten. Dafür solle die Schuldenbremse im Grundgesetz so verändert werden, dass sie eine Kreditaufnahme für Investitionen erlaubt, die das öffentliche Vermögen und den Wohlstand erhöhen.

(M.Dylatov--DTZ)

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