Deutsche Tageszeitung - Oberstes Gericht Südkoreas bestätigt Haftstrafe für Ex-Präsidentin

Oberstes Gericht Südkoreas bestätigt Haftstrafe für Ex-Präsidentin


Oberstes Gericht Südkoreas bestätigt Haftstrafe für Ex-Präsidentin
Oberstes Gericht Südkoreas bestätigt Haftstrafe für Ex-Präsidentin / Foto: ©

Das Oberste Gericht von Südkorea hat eine 20-jährige Haftstrafe für die frühere Staatschefin Park Geun Hye wegen Korruption aufrechterhalten. Das Gericht bestätigte am Donnerstag auch gegen die 68-Jährige verhängte Geldstrafen und Pfändungsbeschlüsse in Gesamthöhe von umgerechnet etwa 16 Millionen Euro.

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Mit der jetzigen Gerichtsentscheidung ist das juristische Gefecht um die Verurteilung der Ex-Präsidentin wegen Korruption endgültig abgeschlossen. Diese Auseinandersetzungen hatten zu mehreren neuen Verfahren geführt. Auch das Oberste Gericht hatte sich schon zuvor einmal mit dem Fall befasst.

Insgesamt ist Park zu 22-jähriger Haft verurteilt. Zu den 20 Jahren wegen Korruption kommen noch zwei Jahre wegen Verstößen gegen die Wahlgesetze hinzu, die aber nicht Gegenstand der jetzigen höchstrichterlichen Entscheidung waren.

Park war die erste Frau an der Spitze Südkoreas. Im Dezember 2016 wurde sie vom Parlament wegen der Korruptionsvorwürfe des Amtes enthoben. Danach wurde sie wegen Bestechung, illegaler Annahme von Geldern unter anderem des südkoreanischen Geheimdienstes und Verstößen gegen das Wahlgesetz zu insgesamt 32 Jahren Haft verurteilt. Später wurde dieses Strafmaß um zehn Jahre reduziert.

Die Aufdeckung des Korruptionsskandals um Park hatte dubiose Verbindungen zwischen der Politik und Großkonzernen zu Tage gebracht. Vor Gericht wurde Park für schuldig befunden, von mehreren Konzernen, darunter Samsung Electronics, illegal Millionensummen erhalten oder zugesagt bekommen zu haben. Außerdem soll sie Geheimdokumente weitergegeben und kritische Beamte entlassen haben.

(V.Korablyov--DTZ)

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