Deutsche Tageszeitung - Russlands Strafverfolgungsbehörde droht mit Inhaftierung Nawalnys

Russlands Strafverfolgungsbehörde droht mit Inhaftierung Nawalnys


Russlands Strafverfolgungsbehörde droht mit Inhaftierung Nawalnys
Russlands Strafverfolgungsbehörde droht mit Inhaftierung Nawalnys / Foto: ©

Dem Kreml-Kritiker Alexej Nawalny droht bei seiner geplanten Rückkehr nach Moskau eine sofortige Festnahme. Die russische Strafverfolgungsbehörde (FSIN) teilte am Donnerstag mit, sie sei "verpflichtet, alle Maßnahmen zur Verhaftung" Nawalnys zu ergreifen. Der 44-jährige Regierungsgegner, der sich in Deutschland von den Folgen eines Giftanschlags erholt hat, will am Sonntag zurück in seine Heimat reisen.

Textgröße ändern:

Der Kreml-Kritiker und seine Unterstützer werfen der Regierung in Moskau, seine Rückkehr nach Russland zu behindern. Nawalny veröffentlichte am Dienstag im Onlinedienst Twitter Gerichtsunterlagen, aus denen hervorgeht, dass eine im Dezember 2014 gegen ihn verhängte Bewährungsstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt werden soll.

Die FSIN teilte nun mit, sie müsse Nawalny in Haft nehmen, bis der Fall vor Gericht geklärt worden sei. Er stehe auf einer Fahndungsliste. Nawalny habe wiederholt gegen die Auflagen seiner fünfjährigen Bewährungsstrafe verstoßen, fügte die FSIN hinzu. Der Behörde zufolge hat der Kreml-Kritiker es versäumt, sich zweimal monatlich zu melden.

Die FSIN räumte zwar ein, dass Nawalny drei Wochen lang in einem Berliner Krankenhaus im Koma lag, warf dem Putin-Widersacher jedoch vor, einer Vorladung am 23. Oktober nicht nachgekommen zu sein. Er habe den russischen Behörden erst "einen Monat später" mitgeteilt, dass er sich zur Behandlung nach Deutschland begeben hatte. Nawalny hatte die Klinik im September verlassen.

Den im August in Sibirien verübten Giftanschlag hatte Nawalny nur knapp überlebt. Zwei Tage nach seinem Zusammenbruch während eines Inlandsflugs wurde er zur Behandlung nach Berlin gebracht. Laut Laboranalysen in Deutschland, Frankreich und Schweden, die von der Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OPCW) bestätigt wurden, war Nawalny mit einem chemischen Nervenkampfstoff aus der Nowitschok-Gruppe vergiftet worden.

Nawalny wirft dem russischen Geheimdienst FSB vor, hinter seiner Vergiftung zu stecken. Die russische Regierung bestreitet jede Beteiligung an dem Anschlag.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Außenminister der EU und der Golfstaaten beraten über Iran-Krieg

Die Außenminister der Europäischen Union beraten am Donnerstag per Videoschaltung mit Kollegen aus den Golfstaaten über den Iran-Krieg (11.00 Uhr MEZ). Dabei soll es um die jüngsten Entwicklungen im Iran, aber auch im Nahen Osten allgemein gehen. Einberufen wurde das virtuelle Treffen von der EU-Außenbeauftragten Kaja Kallas.

Ministerpräsidentenkonferenz berät in Berlin über kommunale Finanzen

Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) der Länder berät am Donnerstag (08.30 Uhr) in Berlin unter anderem über die kommunalen Finanzen. Auch um Fragen der Staatsmodernisierung sowie der Energie- und Wettbewerbspolitik soll es bei dem eintägigen Treffen im Bundesrat gehen. Vor dem Termin forderten die Kommunen und ihre Verbände baldige Entscheidungen zur Entlastung der Städte und Gemeinden.

Italiens Weigerung zu Aufnahme von Dublin-Rückkehrern: EuGH urteilt über Folgen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) in Luxemburg über eine Migrationsfrage, die in Deutschland viele Gerichte beschäftigt. Es geht darum, ob Deutschland für ein Asylverfahren zuständig wird, wenn das eigentlich zuständige Italien keine Dublin-Rückkehrer aufnimmt. Das Verwaltungsgericht im baden-württembergischen Sigmaringen befragte den EuGH dazu. (Az. C-458/24)

Messerangriff an Berliner Holocaust-Mahnmal: Urteil gegen IS-Anhänger erwartet

Rund ein Jahr nach einem brutalen Messerangriff durch einen IS-Anhänger am Berliner Holocaust-Mahnmal wird am Mittwoch (09.15 Uhr) vor dem Kammergericht das Urteil erwartet. Die Bundesanwaltschaft fordert für den damals 19-jährigen Attentäter eine lebenslange Haftstrafe und die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht, die Verteidigung beantragte eine Jugendstrafe von sieben Jahren.

Textgröße ändern: