Deutsche Tageszeitung - Verteidigung von Mitangeklagtem in Lübcke-Prozess fordert Freispruch

Verteidigung von Mitangeklagtem in Lübcke-Prozess fordert Freispruch


Verteidigung von Mitangeklagtem in Lübcke-Prozess fordert Freispruch
Verteidigung von Mitangeklagtem in Lübcke-Prozess fordert Freispruch / Foto: ©

Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat die Verteidigung des Mitangeklagten Markus H. einen Freispruch gefordert. "Er ist an diesem Strafvorwurf schlichtweg nicht beteiligt", sagte H.s Anwalt Björn Clemens am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. Er beantragte zudem, H. für die Untersuchungshaft zu entschädigen.

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H. ist angeklagt wegen psychischer Beihilfe zum Mord sowie wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Hauptangeklagt in dem Prozess ist Stephan E., der soll Lübcke im Juni 2019 aus rechtsextremen Motiven erschossen haben soll.

Der Staatsschutzsenat des OLG hatte H. im Oktober aus Mangel an Beweisen für die Beihilfe aus der Untersuchungshaft entlassen. Seitdem muss er sich nur noch wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Eine Strafforderung für letzteren Vorwurf sowie die letzten Worte der Angeklagten sind für den Nachmittag geplant.

Die Bundesanwaltschaft hatte Ende Dezember lebenslange Haft, eine besondere Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung für E. gefordert. Für H. plädierte sie wegen beider Strafvorwürfe für eine Haftstrafe von neun Jahren und acht Monaten. Die Nebenklage schloss sich den Forderungen überwiegend an.

E.s Verteidigung beantragte in der vergangenen Woche, ihren Mandanten wegen Totschlags zu einer "verhältnismäßigen" Haftstrafe zu verurteilen. Das Urteil des Staatsschutzsenats wird für Donnerstag erwartet.

(P.Tomczyk--DTZ)

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