Deutsche Tageszeitung - Anspruch auf Elterngeld wird in bestimmten Fällen ausgebaut

Anspruch auf Elterngeld wird in bestimmten Fällen ausgebaut


Anspruch auf Elterngeld wird in bestimmten Fällen ausgebaut
Anspruch auf Elterngeld wird in bestimmten Fällen ausgebaut / Foto: ©

Der Anspruch auf Elterngeld wird in bestimmten Fällen erweitert und zudem flexibler gestaltet. Die Neuregelung wurde am Freitag vom Bundestag beschlossen. Vorgesehen ist unter anderem, die Bezugsdauer bei Frühgeburten um einen weiteren Monat zu verlängern.

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"Wir machen das Elterngeld krisenfester und stärken damit unseren Familien den Rücken", sagte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) in der Schlussdebatte im Parlament. Sie nannte die Reform "einen Baustein unserer modernen Familienpolitik". Dies sei gerade in der Zeit der Corona-Krise "ein gutes Zeichen".

Der verlängerte Anspruch für Frühgeburten gilt, wenn ein Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt. Die normale Bezugszeit beträgt dann 13 statt zwölf Monate.

Ab einer um acht Wochen verfrühten Geburt sind es künftig 14 Monate, ab zwölf Wochen 15 Monate und ab 16 Wochen 16 Monate Anspruchsdauer. Diese Regelung war im parlamentarischen Verfahren im Vergleich zum Regierungsentwurf noch deutlich verbessert worden.

Die Möglichkeiten für Eltern, während des Bezuges von Elterngeld in Teilzeit zu arbeiten, wird außerdem erweitert. Künftig ist eine Arbeit von 32 Stunden pro Woche möglich, ohne den Elterngeldanspruch zu verlieren. Das sind zwei Stunden mehr als bisher.

Auch die Regeln für den sogenannten Partnerschaftsbonus werden gelockert. Damit sollen Eltern einen Anreiz erhalten, sich die Betreuung der Kinder stärker zu teilen. "Wir machen das Elterngeld partnerschaftlicher und flexibler", sagte dazu Giffey.

Der Leistungsanspruch soll sich nicht verringern, wenn Eltern Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder Krankengeld beziehen. Giffey betonte, dies sei "gerade in Zeiten der Pandemie eine gute Nachricht".

Zur Finanzierung der Reform sinkt die Einkommensgrenze, bis zu der Anspruch auf Elterngeld besteht, von 500.000 Euro gemeinsamem Jahreseinkommen auf 300.000 Euro. "Bei einem derart hohen Einkommen ist davon auszugehen, dass Elterngeld für die Entscheidung, in welchem Umfang zugunsten der Betreuung des Kindes auf Erwerbstätigkeit verzichtet werden soll, unerheblich ist", heißt es dazu in der Gesetzesbegründung.

Redner der Opposition forderten in der Debatte weiter Verbesserungen sowohl beim Partnerschaftsbonus wie auch generell bei der Höhe des Elterngeldes. Großzügigere Leistungen wurden auch beim Elterngeld plus verlangt, dass es ermöglicht, die Bezugsdauer auf eine Regeldauer von 24 Monaten zu verlängern bei gleichzeitig entsprechend reduziertem monatlichen Zahlbetrag.

(I.Beryonev--DTZ)

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