Deutsche Tageszeitung - Abgeordnete schlagen Recht auf Sterbehilfe mit verpflichtender Beratung vor

Abgeordnete schlagen Recht auf Sterbehilfe mit verpflichtender Beratung vor


Abgeordnete schlagen Recht auf Sterbehilfe mit verpflichtender Beratung vor
Abgeordnete schlagen Recht auf Sterbehilfe mit verpflichtender Beratung vor / Foto: ©

Das Bundesverfassungsgericht hat das frühere Sterbehilfe-Gesetz gekippt - jetzt fordern Abgeordnete verschiedener Parteien eine baldige Neuregelung. Ein am Freitag vorgestellter Gesetzentwurf sieht ein Recht auf Suizidbeihilfe nach eingehender Beratung vor. "Es wäre gut, wenn wir noch in dieser Legislaturperiode zu einer Regelung kämen", sagte der SPD-Abgeordnete Karl Lauterbach bei der Vorstellung des Entwurfs.

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Voraussetzung soll dem Entwurf zufolge sein, dass der Sterbewillige sein Leben "aus autonom gebildetem, freiem Willen" beenden möchte. Er oder sie müsse in der Lage sein, "auf einer hinreichenden Beurteilungsgrundlage realitätsgerecht das Für und Wider abzuwägen". Dies setze insbesondere voraus, dass der Suizidwillige "Handlungsalternativen" kenne. Es soll aber niemand zur Sterbehilfe gezwungen sein. Kein Arzt solle verpflichtet werden, Sterbehilfe zu leisten, betonte die Linken-Abgeordnete Petra Sitte.

Die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr sagte, die Suizidwilligen müssten auch die entsprechenden Medikamente bekommen können und dürften nicht darauf angewiesen sein, ins Ausland zu gehen. Ärzte sollten das tödliche Medikament verschreiben können, dafür solle die Beratung in der Regel aber mindestens zehn Tage zurückliegen müssen. Die Beratungsstellen sollen eine staatliche Anerkennung benötigen. Minderjährigen soll das Recht auf Suizidbeihilfe nicht zustehen.

Lauterbach betonte, das Verfassungsgerichtsurteil aus dem vergangenen Jahr lasse dem Gesetzgeber wenig Spielraum für eine Neuregelung. Die Karlsruher Richter hätten die von ihm befürwortete Eingrenzung, Sterbehilfe nur bei einer tödlichen Erkrankung mit schwerem Leid zuzulassen, nicht akzeptiert, betonte der SPD-Politiker. Eine Neuregelung sei aber dringend erforderlich, weil die Sterbehilfe zwar nunmehr straffrei, aber zugleich völlig ungeregelt sei. Weder gebe es Beratungsangebote, noch könnten Ärzte humanes Sterben ermöglichen.

In Deutschland ist Ärzten die Sterbehilfe vielerorts bislang noch durch berufsrechtliche Regelungen untersagt. Dies soll es nach dem Willen der Gesetzes-Initiatoren künftig nicht mehr geben. Die umstrittenen Sterbehilfevereine will Lauterbach durch ein weiteres Gesetz verbieten.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte das vorgeschlagene Beratungsverfahren. "Allein der Betroffene selbst hat die Chance, zwischen einer autonomen und nicht autonomen Willensbildung zu unterscheiden", erklärte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. "Deshalb kann es durch staatliche Beratung kein Suizid-Siegel geben." Brysch forderte zudem, Suizidassistenz gegen Bezahlung unter Strafe zu stellen.

Einen alternativer Gesetzentwurf kommt aus den Reihen der Grünen, und zwar von den Abgeordneten Renate Künast und Katja Keul. Dieser unterscheidet, ob die Betroffenen ihren Tod wegen einer schweren Krankheit anstreben oder aus anderen Gründen. Im ersteren Fall soll der Ärzteschaft bei der Prüfung, ob Hilfe geleistet wird, eine entscheidende Rolle zukommen. In letzterem Fall sollen besonders hohe Anforderungen gelten.

Eine verpflichtende Beratung sei "angemessen und verhältnismäßig", betonte Keul in Übereinstimmung mit dem überparteilichen Antrag. Künast betonte, der Gesetzgeber müsse den Zugang zu Mitteln regeln "und zugleich den Schutz vor Missbrauch organisieren".

Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr das 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Sterbehilfe gekippt. Inzwischen ist Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in die Kritik geraten, weil er dennoch an seiner Anweisung festhielt, Anträge von Suizidwilligen auf eine tödlichen Dosis des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital abzulehnen. Spahn sei damit als Minister über das hinaus gegangen, was er dürfe, kritisierte Sitte.

(V.Sørensen--DTZ)

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