Deutsche Tageszeitung - Staatsanwaltschaft spricht sich vor neuer Anhörung für Haftstrafe für Nawalny aus

Staatsanwaltschaft spricht sich vor neuer Anhörung für Haftstrafe für Nawalny aus


Staatsanwaltschaft spricht sich vor neuer Anhörung für Haftstrafe für Nawalny aus
Staatsanwaltschaft spricht sich vor neuer Anhörung für Haftstrafe für Nawalny aus / Foto: ©

Unmittelbar vor einer neuen Gerichtsanhörung von Alexej Nawalny hat die russische Staatsanwaltschaft den Druck auf den Kreml-Kritiker erhöht. Der Antrag der Strafvollzugsbehörde auf Umwandlung einer existierenden Bewährungs- in eine Haftstrafe sei "legal und berechtigt", erklärte die Staatsanwaltschaft in Moskau. Nawalny drohen damit am Dienstag zweieinhalb Jahre Haft. Die Bundesregierung und die EU verurteilten derweil die Gewalt russischer Sicherheitskräfte gegen Demonstranten.

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"Die zehntausenden russischen Bürger, die landesweit in über hundert Städten auf die Straße gingen, konnten sich auf die in der russischen Verfassung und in internationalen Menschenrechtsverträgen verbrieften Rechte berufen", sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Martina Fietz am Montag in Berlin. "Doch der russische Staat gewährleistet diese Rechte den friedlich demonstrierenden Bürgern nicht." Die Bundesregierung rufe die russische Führung auf, "die Gewaltmaßnahmen zu beenden und die Ausübung bürgerlicher Rechte und Freiheiten zu garantieren".

Der Kreml wies die Kritik zurück: "Wir reden hier über illegale Demonstrationen", sagte Präsidentensprecher Dmitri Peskow. "Natürlich muss die Polizei Maßnahmen gegen Teilnehmer an diesen illegalen Demonstrationen ergreifen - daher die Zahl der Verhafteten."

Die Bundesregierung forderte zudem die Freilassung Nawalnys. Dieser muss am Dienstag erneut in Moskau vor Gericht erscheinen. Bei der Anhörung geht es um einen Antrag der Strafvollzugsbehörde (FSIN). Sie wift Nawalny vor, gegen Bewährungsauflagen eines Urteils von 2014 verstoßen zu haben. Dabei war er unter dem Vorwurf der Unterschlagung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, allerdings wurde die Strafe auf Bewährung ausgesetzt.

Diese Bewährung will die FSIN nun zurückziehen und die Gefängnisstrafe gelten lassen. Da Nawalny einen Teil der Strafe bereits im Hausarrest abgesessen hat, drohen dem 44-Jährigen laut seinem Anwalt etwa zweieinhalb Jahre Haft.

Mit Verweis auf den Verstoß gegen Bewährungsauflagen hatten die russischen Behörden bereits die Festnahme von Nawalny unmittelbar nach seiner Rückkehr in sein Heimatland aus Deutschland Mitte Januar begründet: Nawalny sei unter anderem während seines Aufenthalts in Deutschlands seiner Pflicht nicht nachgekommen, sich zweimal monatlich bei den Behörden zu melden. In Deutschland war der 44-Jährige nach einem Giftanschlag behandelt worden, durch den er beinahe getötet worden wäre und für den er den Kreml verantwortlich macht.

Der Kreml-Kritiker war zunächst im Eilverfahren zu 30 Tagen Haft verurteilt worden. Vom Gefängnis aus hatte er zu den Protesten der vergangenen zwei Wochenenden aufgerufen. Am Sonntag war dabei auch seine Frau Julia festgenommen worden. Sie wurde am Montag zu einer Geldstrafe von umgerechnet 220 Euro verurteilt.

Der EU-Außenbeauftragter Josep Borrell will am Donnerstag nach Moskau reisen. Er wolle dabei gegenüber der russischen Regierung auch "die weitverbreiteten Festnahmen" ansprechen, sagte ein Sprecher in Brüssel. "Die Anwendung von Gewalt gegen Menschen, die ihre politische Meinung sagen wollen, ist unakzeptabel."

Es gebe zudem derzeit Gespräche über ein mögliches Treffen mit Nawalny, sagte der Sprecher Borrells weiter. Hierzu sei die EU mit dessen Unterstützern in Kontakt. Es sei aber letztlich an den russischen Behörden zu entscheiden, ob solch ein Treffen stattfinden könne.

(S.A.Dudajev--DTZ)

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