Deutsche Tageszeitung - AfD Sachsen will nach Berichten über Einstufung als Verdachtsfall Strafanzeige stellen

AfD Sachsen will nach Berichten über Einstufung als Verdachtsfall Strafanzeige stellen


AfD Sachsen will nach Berichten über Einstufung als Verdachtsfall Strafanzeige stellen
AfD Sachsen will nach Berichten über Einstufung als Verdachtsfall Strafanzeige stellen / Foto: ©

Die AfD in Sachsen hat nach Berichten über ihre Einstufung als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz juristische Schritte angekündigt. "Wir haben eine strafrechtliche Prüfung des Vorganges veranlasst", erklärte AfD-Landeschef Jörg Urban am Dienstag in Dresden. Es werde Strafanzeige "wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände" erstattet. Möglicherweise handle es sich um einen schweren Fall von Geheimnisverrat.

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Urban bezeichnete es als "Unding, dass behördlicherseits Informationen an Medien durchgestochen werden, mit dem Ziel, der stärksten Oppositionspartei im Freistaat Sachsen politischen Schaden zuzufügen". Den Verantwortlichen gehe es nicht darum, tatsächlich die Verfassung zu schützen, sondern einen politischen Mitbewerber im Wahljahr öffentlich zu diskreditieren, kritisierte der AfD-Landeschef.

Nach Informationen des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) führt der Landesverfassungsschutz die AfD in Sachsen als Verdachtsfall. Auch die "Bild"-Zeitung hatte zuvor darüber berichtet. Mit der Einstufung als Verdachtsfall kann der Verfassungsschutz die AfD von nun an mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwachen, also Mitglieder observieren und Telefongespräche abhören sowie V-Leute einsetzen. Eine offizielle Bestätigung dazu gibt es von Seiten des sächsischen Innenministeriums beziehungsweise des Landesamts nicht.

Nach Angaben der Verfassungsschutzbehörde dürfen das Innenministerium und das Landesamt aus rechtlichen Gründen "die Öffentlichkeit ausschließlich über erwiesene extremistische Bestrebungen unterrichten". In Sachsen sei im Gegensatz zum Bund und einigen Bundesländern die öffentliche Kommunikation über Einstufungen zu Prüf- oder Verdachtsfällen von Gesetzes wegen nicht zulässig, hieß es.

Zwei Jahre lang werteten laut MDR Mitarbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz öffentliche Aussagen, Zeitungsartikel und Reden von sächsischen AfD-Mitgliedern aus und fanden nun offenbar "hinreichend gewichtige Anhaltspunkte" dafür, dass die Partei rechtsextrem sein könnte.

Die AfD wird bereits in Brandenburg, Thüringen und Sachsen-Anhalt vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz prüft derzeit, ob die gesamte AfD, die in ihrer Gesamtheit bislang als Prüffall eingestuft ist, künftig als Verdachtsfall gelten soll. Nachdem die AfD gegen eine solche Einstufung und Verlautbarungen dazu klagte, verpflichtete sich der Verfassungsschutz zum Stillschweigen.

(P.Tomczyk--DTZ)

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