Deutsche Tageszeitung - V-Mannführer muss nicht in Amri-Untersuchungsausschuss aussagen

V-Mannführer muss nicht in Amri-Untersuchungsausschuss aussagen


V-Mannführer muss nicht in Amri-Untersuchungsausschuss aussagen
V-Mannführer muss nicht in Amri-Untersuchungsausschuss aussagen / Foto: ©

Das Bundesinnenministerium darf sich weigern, einen V-Mannführer des Verfassungsschutzes als Zeugen im sogenannten Amri-Untersuchungsausschuss des Bundestags zu benennen. Das parlamentarische Aufklärungsinteresse müsse hier ausnahmsweise hinter dem Staatswohl zurückstehen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss, mit dem es eine Klage von FDP, Linkspartei und Grünen zurückwies. Der Untersuchungsausschuss soll das Vorgehen der Behörden rund um den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz im Jahr 2016 beleuchten. (Az. 2 BvE 4/18)

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Der Islamist Anis Amri fuhr am 19. Dezember 2016 mit einem Lastwagen auf den Weihnachtsmarkt und tötete zwölf Menschen. Später wurde bekannt, dass die deutschen Sicherheitsbehörden Amri bereits länger beobachtet hatten. Der Bundestag setzte einen Untersuchungsausschuss ein, um mögliche Fehler aufzuklären.

Der Ausschuss wollte dazu auch den Mitarbeiter hören, der V-Personen im Umfeld einer von Anri besuchten Moschee führte. Das Bundesinnenministerium weigerte sich jedoch, diesen zu benennen: Er sei bei einer laufenden Quellenoperation eingesetzt. Bei einer Enttarnung bestehe Lebensgefahr für ihn und die V-Person, hieß es. Daraufhin zogen die Fraktionen von FDP, Linkspartei und Grünen vor das Bundesverfassungsgericht. Sie rügten eine Verletzung ihrer Rechte und der Rechte des Bundestags.

Zwar bestehe ein "gewichtiges Interesse" an der Vernehmung des V-Mannführers, teilte das Bundesverfassungsgericht zu seiner Entscheidung mit. Die Umstände gäben jedoch Grund zur Besorgnis, dass der Betroffene und auch andere Quellen bei einer Zeugenbefragung das Vertrauen in die Geheimhaltung ihrer Identität verlieren und die Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz beenden könnten.

Gerade im islamistischen Milieu aber ließen sich Quellen nur schwer gewinnen, führte das Gericht aus. Ihr Verlust könne den Zugang zu Informationen, die für die innere Sicherheit Deutschlands von großer Bedeutung seien, nachhaltig erschweren oder sogar zeitweise ganz verschließen.

(U.Stolizkaya--DTZ)

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