Deutsche Tageszeitung - Lambrecht: Es müssen mehr Stalkig-Fälle vor Gericht kommen

Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild

Lambrecht: Es müssen mehr Stalkig-Fälle vor Gericht kommen


Lambrecht: Es müssen mehr Stalkig-Fälle vor Gericht kommen
Lambrecht: Es müssen mehr Stalkig-Fälle vor Gericht kommen / Foto: ©

Fälle von Stalking kommen nach den Worten von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) nach wie vor deutlich zu selten vor Gericht. "Der Straftatbestand der Nachstellung hat bisher zu hohe Hürden", erklärte Lambrecht am Mittwoch in Berlin. Das zeige der im Bundeskabinett behandelte Evaluierungsbericht. "Es müssen mehr Stalking-Fälle vor Gericht kommen und die Täter konsequent zur Verantwortung gezogen werden." Sie werde ihren Gesetzentwurf dazu in Kürze vorlegen.

Anzeige Bild

Textgröße ändern:

Lambrecht verwies darauf, dass der Straftatbestand "bisher nur bei beharrlichem Täterverhalten und schwerwiegenden Eingriffen in das Leben der Betroffenen" greife. Sie wolle die Anwendung der Vorschrift erleichtern und die Strafbarkeitsschwellen senken.

Menschen würden auch im Netz und über Apps immer wieder ausgeforscht und eingeschüchtert. Es würden falsche Identitäten vorgetäuscht und Betroffene diffamiert. "Auch diese Taten möchten wir ausdrücklich als digitales Stalking unter Strafe stellen", erklärte die SPD-Politikerin.

Stalking sei für Betroffene "oft schrecklicher Psychoterror – mit traumatischen Folgen", betonte Lambrecht. "Stalker verfolgen, belästigen und bedrohen Menschen häufig Tag und Nacht, und das über lange Zeit." Die Übergriffe reichten bis hin zu körperlicher und sexualisierter Gewalt.

Die Bundesregierung befasste sich am Mittwoch mit dem Evaluierungsbericht des Justizministeriums zu dem Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen vom März 2017. Mit dem Gesetz wurde der tatsächliche Eintritt einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers entbehrlich. Stattdessen reicht es nun aus, wenn das Verhalten des Täters abstrakt geeignet ist, die Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen.

Nachgewiesen werden muss derzeit ein "beharrliches" Nachstellen, das geeignet ist, das Leben des Opfers "schwerwiegend" zu beeinträchtigen. Diese Hürden sollen nach den Plänen Lambrechts abgesenkt werden. Im Gesetzestext soll das Wort "beharrlich" durch "wiederholt" und das Wort "schwerwiegend" durch "nicht unerheblich" ersetzt werden.

Der Strafrahmen soll weiterhin eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vorsehen. Zugleich soll der Gesetzentwurf nach Angaben des Ministeriums aber eine Neuregelung für besonders schwere Fälle vorsehen, bei denen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren ausgesprochen werden kann. Hierzu sollen unter anderem Fälle von Nachstellungen über lange Zeiträume oder Taten gehören, durch die der Täter eine Gesundheitsschädigung des Opfers oder einer nahestehenden Person verursacht.

Nach wissenschaftlichen Untersuchungen werden elf Prozent der Bevölkerung mindestens einmal im Leben Opfer von Stalkern. Stalking richtet sich meist gegen Frauen, seltener aber auch gegen Männer.

(W.Novokshonov--DTZ)

Empfohlen

Hamas-Zivilschutz: 93 Hilfesuchende im Gazastreifen durch israelischen Beschuss getötet

Der von der radikalislamischen Hamas kontrollierte Zivilschutz im Gazastreifen hat der israelischen Armee vorgeworfen, am Sonntag das Feuer auf Hilfesuchende eröffnet und mindestens 93 Menschen getötet zu haben. Alleine in der Stadt Gaza seien nach der Ankunft eines Hilfskonvois 80 Menschen getötet worden, sagte Zivilschutzsprecher Mahmud Bassal. Die israelische Armee wies die Angaben zurück und kündigte zugleich eine Ausweitung ihres Einsatzes im Zentrum des Palästinensergebietes an.

Drusen erobern Stadt Suwaida in Südsyrien zurück - Erster Hilfskonvoi eingetroffen

Nach den brutalen Kämpfen mit mehr als tausend Toten im Süden Syriens ist es am Sonntag in der überwiegend von Drusen bewohnten Stadt Suwaida vorerst ruhig geblieben. Die religiöse Minderheit der Drusen eroberte die Stadt am Wochenende von sunnitischen Beduinen und mit ihnen verbündeten Milizen nach übereinstimmenden Angaben zurück. Eine Waffenruhe hielt weitgehend. Am Sonntag traf ein ertster Hilfskonvoi in Suwaida ein.

ARD-Interview mit AfD-Chefin Weidel durch lautstarken Protest gestört

Das ARD-"Sommerinterview" mit AfD-Chefin Alice Weidel ist von lautstarken Protesten begleitet worden. Die Aufzeichnung im Berliner Regierungsviertel wurde am Sonntag von einer Gruppe von Demonstranten auf der anderen Seite der Spree mit Sprechchören, Musik und Hupen gestört. Laut Polizei nutzte die Gruppe von 40 bis 50 Protestteilnehmern dabei einen Aktionsbus "mit Schallverstärker".

Verlust der Mehrheit im Oberhaus könnte Japans Regierungschef das Amt kosten

Bei der Wahl zum japanischen Oberhaus hat Regierungschef Shigeru Ishiba eine schwere Schlappe erlitten. Seine Regierungskoalition hat laut den Hochrechnungen vom Sonntag künftig auch in dieser Parlamentskammer keine Mehrheit mehr, nachdem sie im vergangenen Oktober bereits die Mehrheit im Unterhaus eingebüßt hatte. Die neue Wahlschlappe befeuerte Spekulationen über einen Rücktritt des Ministerpräsidenten. Ishiba antwortete ausweichend auf Fragen nach seiner politischen Zukunft.

Textgröße ändern:

Anzeige Bild