Deutsche Tageszeitung - Bundesverfassungsgericht verweist Sterbewillige auf neue Rechtslage

Bundesverfassungsgericht verweist Sterbewillige auf neue Rechtslage


Bundesverfassungsgericht verweist Sterbewillige auf neue Rechtslage
Bundesverfassungsgericht verweist Sterbewillige auf neue Rechtslage / Foto: ©

Nach dem wegweisenden Urteil zur Sterbehilfe vom vergangenen Jahr kann ein sterbewilliges Ehepaar ein tödliches Arzneimittel nicht mehr beim Bundesverfassungsgericht einklagen, sondern muss sein Ziel auf anderem Weg erreichen. Das entschieden die Karlsruher Richter laut einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Im vergangenen Februar hatten sie das Verbot der wiederholten Suizidbeihilfe durch Ärzte - die sogenannte geschäftsmäßige Sterbehilfe - gekippt. (Az. 1 BvR 1837/19)

Textgröße ändern:

Seitdem machen sich Ärzte und Suizidhelfer, die regelmäßig anderen beim Sterben helfen, nicht mehr strafbar. Die Kläger, ein älteres Ehepaar, wollten sich trotzdem die Erlaubnis zum Kauf einer tödlichen Dosis Natriumpentobarbitral erstreiten. Verschreiben lassen könnten sie es sich nicht, argumentierten sie, weil das ärztliche Landesstandesrecht dies nicht erlaube. Bislang regelte die Politik das Sterbehilfegesetz nicht neu.

Es sei dem Ehepaar aber zuzumuten, ihre Bemühungen wiederaufzunehmen, das Mittel zu erlangen, entschied das Gericht nun. Die Möglichkeit dazu sei wegen des Urteils von 2020 "wesentlich verbessert". Eine Suche nach Suizidbeihelfern und verschreibungswilligen Ärzten sei nicht aussichtslos.

Die Karlsruher Richter betonten außerdem, dass eine neue Gerichtsentscheidung derzeit den politischen Gestaltungsspielraum einschränken würde. Zudem sei nur nach Vorabklärung der "grundlegend modifizierten" tatsächlichen und rechtlichen Situation zu ermessen, welche konkreten Gestaltungsräume die neue Rechtslage biete.

(V.Korablyov--DTZ)

Empfohlen

USA und Ukraine setzen Gespräche in Berlin am Montag fort - Witkoff sieht "große Fortschritte"

Nach der ersten Gesprächsrunde zwischen Delegationen der USA und der Ukraine in Berlin hat der US-Sondergesandte Steve Witkoff ein positives Zwischenfazit gezogen. Es seien "große Fortschritte" erreicht worden, erklärte Witkoff nach dem gut fünfstündigen Treffen im Kanzleramt am Sonntagabend im Onlinedienst X. Die Verhandlungen würden am Montagmorgen fortgesetzt. Am Abend sollen dann zahlreiche europäische Staats- und Regierungschefs zu den Gesprächen hinzustoßen.

Ultrarechter Kandidat Kast gewinnt Präsidentenwahl in Chile

Der rechtsextreme Kandidat José Antonio Kast hat die Präsidentschaftswahl in Chile gewonnen. Der 59-Jährige lag am Sonntagabend nach Auszählung von 76 Prozent der Stimmen mit 58,3 Prozent uneinholbar in Führung, wie die Wahlkommission mitteilte. Die Sozialdemokratin Jeannette Jara kam demnach nur auf 41,7 Prozent.

Witkoff: "Große Fortschritte" bei Ukraine-Treffen im Kanzleramt

Der US-Sondergesandte Steve Witkoff hat ein positives Fazit der ersten Gesprächsrunde mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj in Berlin gezogen. Es seien "große Fortschritte" erreicht worden, erklärte Witkoff nach dem Treffen im Kanzleramt am Sonntagabend im Onlinedienst X. Es seien "intensive Diskussionen über den 20-Punkte-Friedensplan, wirtschaftliche Agenden" und weitere Themen geführt worden. Die Beratungen sollen nach Angaben der USA und der Ukraine am Montag fortgesetzt werden.

Selenskyjs Gespräche mit US-Gesandten in Berlin vorerst zu Ende - Fortsetzung am Montag

Die Gespräche zwischen dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj und den US-Gesandten Steve Witkoff und Jared Kushner im Kanzleramt in Berlin sind am Sonntagabend vorerst zu Ende gegangen. Selenskyjs Berater Dmytro Lytwyn teilte mit, nach dem gut fünfstündigen Austausch sei vereinbart worden, die Gespräche am Montag fortzusetzen. Der ukrainische Präsident werde sich am Montag dazu äußern.

Textgröße ändern: