Deutsche Tageszeitung - Hundertjähriger ehemaliger Wachmann von Konzentrationslager Sachsenhausen angeklagt

Hundertjähriger ehemaliger Wachmann von Konzentrationslager Sachsenhausen angeklagt


Hundertjähriger ehemaliger Wachmann von Konzentrationslager Sachsenhausen angeklagt
Hundertjähriger ehemaliger Wachmann von Konzentrationslager Sachsenhausen angeklagt / Foto: ©

Die Staatsanwaltschaft im brandenburgischen Neuruppin hat gegen einen hundertjährigen ehemaligen Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen Anklage wegen Beihilfe zum Mord in 3518 Fällen erhoben. Die Behörde bestätigte der Nachrichtenagentur AFP am Montag einen entsprechenden Bericht des Norddeutschen Rundfunks (NDR). Der Mann soll demnach zwischen 1942 und 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen "wissentlich und willentlich" an der Ermordung von Lagerinsassen mitgewirkt haben. Er habe bis 1945 dem Wachbataillon des Lagers angehört.

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Nach NDR-Informationen lebt der Beschuldigte in Brandenburg. Die Staatsanwaltschaft hält den Mann trotz seines hohen Alters für verhandlungsfähig. Das Landgericht Neuruppin muss nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt.

Eine Strafverfolgung wegen NS-Verbrechen ist in Deutschland nur noch wegen Mordes oder Beihilfe dazu möglich, andere denkbare Vorwürfe wie Freiheitsberaubung oder Körperverletzung sind verjährt. Der Wachdienst in einem NS-Konzentrationslager allein reicht nicht aus. Nur bei Todes- und Vernichtungslagern, deren Zweck die systematische Tötung sämtlicher Gefangener war, gilt nach deutschen Rechtsprechung bereits die Zugehörigkeit zur Wachmannschaft auch ohne konkretere Tatnachweise als Mordbeihilfe.

Entlang dieser Linie fällten deutsche Gericht zuletzt mehrere Urteile gegen frühere SS-Wachmänner, der Bundesgerichtshof bestätigte diese Praxis höchstrichterlich. Die Urteile betrafen aber Einsätze in den Vernichtungslagern Auschwitz-Birkenau und Stutthof. Die Angeklagten wurden dabei jeweils wegen Beihilfe zu Mord in tausenden Fällen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

(A.Nikiforov--DTZ)

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