Deutsche Tageszeitung - Landkreis scheitert mit Verfassungsbeschwerde wegen Sorgerechts für 13-Jährige

Landkreis scheitert mit Verfassungsbeschwerde wegen Sorgerechts für 13-Jährige


Landkreis scheitert mit Verfassungsbeschwerde wegen Sorgerechts für 13-Jährige
Landkreis scheitert mit Verfassungsbeschwerde wegen Sorgerechts für 13-Jährige / Foto: ©

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage eines Landkreises wegen des Sorgerechts für eine 13-Jährige nicht zur Entscheidung angenommen. Der Landkreis könne die Rechte des Kinds nicht geltend machen und sich auch nicht auf die Verletzung eigener Rechte berufen, teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Es ging um die Frage, ob das Mädchen bei seiner Mutter leben kann, deren Lebensgefährte wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurde. (Az. 1 BvR 1395/19)

Textgröße ändern:

Die Sache ging bereits durch mehrere Instanzen. Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht und lebt vom Vater getrennt. 2016 zog sie in die Wohnung ihres neuen Partners, der einige Monate zuvor wegen Kindesmissbrauchs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war.

Als das Jugendamt davon erfuhr, bestellte es die beiden Erwachsenen zum Gespräch. Der Mann erklärte sich bereit, aus der Wohnung auszuziehen. Trotzdem nahm das Jugendamt das Kind in Obhut und brachte es in einer Jugendhilfeeinrichtung unter. Das Familiengericht entschied aber, dass das Mädchen wieder zur Mutter zurückkehren solle.

Auf die Beschwerde des Landkreises hin entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe 2018, der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Der Landkreis wurde zum Pfleger des Kinds bestimmt. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil 2019 aber auf und verwies es zur neuerlichen Verhandlung zurück.

Das Oberlandesgericht ordnete schließlich an, dass das Kind zur Mutter zurückkehren solle, dass diese aber Erziehungshilfe in Anspruch nehmen müsse. Jugendamt und Familiengericht sollten sich weiter mit um das Kind kümmern. Der Landkreis zog daraufhin vor das Bundesverfassungsgericht. Unter anderem sah er das Recht des Kinds auf Schutz durch den Staat verletzt.

Allerdings sei der Rechtsweg noch nicht erschöpft, erklärten die Karlsruher Richter nun. Der Landkreis könne die Rechte des Kinds zudem nicht an seiner statt geltend machen. Grundsätzlich geht es bei Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe um die eigenen Rechte. Es gibt aber Ausnahmefälle, in denen Kläger fremde Rechte geltend machen können.

Ein solcher liege hier nicht vor, teilte das Gericht mit. Das Kind könnte sowohl durch einen Ergänzungspfleger als auch durch die bereits früher bestellte Verfahrensbeiständin vertreten werden.

(U.Beriyev--DTZ)

Empfohlen

Treffen mit Spahn und Miersch in Kiew: Selenskyj lobt deutsche Unterstützung für Ukraine

Die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen, Jens Spahn (CDU) und Matthias Miersch (SPD), haben der Ukraine bei einem Besuch in Kiew am Montag die anhaltende Solidarität Deutschland zugesichert. "Wir sind entschlossen, die Ukraine gerade in dieser schwierigen Phase zu unterstützen - politisch, militärisch, finanziell", sagte Spahn in Kiew. Am Abend wurden die beiden Fraktionsvorsitzenden von Präsident Wolodymyr Selenskyj empfangen. Dieser dankte Deutschland für die "Führungsrolle" bei der Unterstützung seines Landes.

Nach Umkehr wegen Wetterlage: Gaza-Hilfsflotte sticht erneut in See

Nach ihrer vorübergehenden Rückkehr in den Hafen von Barcelona ist die Gaza-Hilfsflotte mit der schwedischen Aktivistin Greta Thunberg an Bord wieder in See gestochen. Die Schiffe verließen am Montagabend erneut den Hafen der spanischen Metropole, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP berichteten.

Heftige Proteste in Indonesien halten trotz verschärften Sicherheitsvorkehrungen an

Angesichts der seit Tagen anhaltenden Proteste in Indonesien mit mindestens sechs Todesopfern haben die Behörden die Sicherheitsvorkehrungen verschärft. Wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP am Montag berichteten, gab es in den Städten Gorontalo und Bandung teilweise gewaltsame Zusammenstöße zwischen Sicherheitskräften und Demonstranten. In der Hauptstadt Jakarta standen hunderte Soldaten am Nationaldenkmal bereit, weitere Militärs bezogen Stellung vor dem Präsidentenpalast.

Ukraine: Koalition der Willigen berät am Donnerstag in Paris mit Selenskyj

Vor dem Hintergrund der Bemühungen um ein Kriegsende berät die sogenannte Koalition der Willigen am Donnerstag mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj über Sicherheitsgarantien für Kiew im Fall eines Waffenstillstands mit Russland. Selenskyj werde dazu in Paris erwartet, weitere Teilnehmer der insgesamt rund 30 Länder würden per Video zugeschaltet, teilte der Elysée-Palast am Montag mit. Präsident Emmanuel Macron leite die Sitzung gemeinsam mit dem britischen Premierminister Keir Starmer, hieß es weiter.

Textgröße ändern: