Deutsche Tageszeitung - Regierung bringt Sonderzahlungen für Hartz-IV-Empfänger und Familien auf den Weg

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Regierung bringt Sonderzahlungen für Hartz-IV-Empfänger und Familien auf den Weg


Regierung bringt Sonderzahlungen für Hartz-IV-Empfänger und Familien auf den Weg
Regierung bringt Sonderzahlungen für Hartz-IV-Empfänger und Familien auf den Weg / Foto: ©

Die Bundesregierung hat die von der Koalition beschlossenen zusätzlichen Hilfen für Hartz-IV-Empfänger und Familien wegen der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Dienstag nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums im Umlaufverfahren eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, der eine Einmalzahlung von 150 Euro für Empfänger von Grundsicherung vorsieht. Ebenfalls beschlossen wurde laut Finanzministerium der erneute Kinderbonus.

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Mit dem vom Arbeitsministerium eingebrachten Sozialpaket wird auch der erleichterte Zugang zu staatlicher Grundsicherung verlängert. Dabei geht es insbesondere um die befristete Aussetzung der Berücksichtigung von Vermögen bis zu 60.000 Euro für das erste sowie zusätzlich von 30.000 Euro für jedes weitere Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft. Das Sozialpaket sieht außerdem vor, auch die Kostenerstattung von Mittagsverpflegung, die wegen der Schließung von Schulen und sozialen Einrichtungen entfällt, zu verlängern.

Soziale Dienstleister und Einrichtungen der Fürsorge sollen weiterhin finanzielle Unterstützung erhalten, damit sie nicht in ihrem Bestand gefährdet werden. Das neue Gesetz soll laut Arbeitsministerium am 1. April in Kraft treten.

Ebenfalls im Umlaufverfahren durch das Kabinett beschlossen wurde eine vom Finanzressort erarbeitete Formulierungshilfe für steuerrechtliche Regelungen. Dazu zählt der Kinderbonus von 150 Euro, den alle Bezieher von Kindergeld erhalten sollen. Einen solchen Bonus von damals 300 Euro hatte es wegen der Erschwernisse durch die Corona-Krise für Familien bereits im vergangenen Jahr gegeben.

Zu dem steuerlichen Paket zählt außerdem die Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurants bis Ende 2022. Erweitert werden zudem für Unternehmer die Möglichkeiten des steuerlichen Verlustrücktrags. Hier soll der Höchstbetrag auf zehn Millionen Euro verdoppelt werden. Alle Neuregelungen sollen noch in dieser Woche erstmals im Bundestag beraten werden.

"Die Corona-Pandemie ist für die Menschen in unserem Land eine enorme Belastung. Besonders hilfsbedürftige Menschen werden durch die lang andauernden Maßnahmen besonders hart getroffen und brauchen jetzt konkrete Unterstützung", erklärte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zu dem Kabinettsbeschluss. "Mit dem Corona-Zuschlag von 150 Euro mildern wir die Belastungen der lang anhaltenden Maßnahmen für Menschen ab, die Grundsicherung beziehen." Heil betonte, diese Unterstützung sei wichtig, "um den sozialen Zusammenhalt in unserem Land zu stärken".

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich begrüßte, dass damit bereits in dieser Woche das Gesetzgebungsverfahren zum Kinderbonus und den weiteren Sozialleistungen eingeleitet werden könne. Er wies allerdings auch darauf hin, dass die SPD zudem gern eine grundsätzliche Debatte über den Ausbau der Grundsicherung zu einem sozialen Bürgergeld gehabt hätte.

(M.Dylatov--DTZ)

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