Deutsche Tageszeitung - Gericht stoppt Kooperation von Bundesgesundheitsministerium mit Google vorläufig

Gericht stoppt Kooperation von Bundesgesundheitsministerium mit Google vorläufig


Gericht stoppt Kooperation von Bundesgesundheitsministerium mit Google vorläufig
Gericht stoppt Kooperation von Bundesgesundheitsministerium mit Google vorläufig / Foto: ©

Das Landgericht München I hat eine Kooperation des Bundesgesundheitsministeriums mit dem Internetkonzern Google bei Informationsangeboten vorläufig untersagt. Das Ministerium sei "mit Google eine Vereinbarung eingegangen, die eine Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für Gesundheitsportale bewirkt", erklärte die Vorsitzende Richterin Gesa Lutz am Mittwoch zur Begründung. Bei der Kooperation ging es darum, bei der Google-Suche nach Krankheiten prominent hervorgehobene Infoboxen anzuzeigen, die aus Inhalten des Gesundheitsportals des Ministeriums gespeist und mit diesem Portal verlinkt sind.

Textgröße ändern:

Gegen die Kooperation klagte der Betreiber des Onlineportals NetDoktor.de wegen Verstößen gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht. Das Gericht gab dem Kläger in seiner Entscheidung vom Mittwoch Recht. Bei der Kooperation handle es sich um einen Kartellverstoß. Die Zivilkammer des Landgerichts gab deshalb zwei Eilanträgen des Betreibers im Wesentlichen statt.

Die prominent platzierten Informationsboxen seien für private Anbieter wie NetDoktor.de nicht zugänglich und schränkten ihre Sichtbarkeit somit stark ein, entschied das Gericht. "Dies führt zu einer Verringerung des Nutzeraufkommens bei NetDoktor und damit potentiell auch zu einem Verlust von Werbeeinnahmen", erklärte Richterin Lutz.

"Für uns ist das ein ganz wichtiger Schritt", sagte NetDoktor-Chefredakteur Jens Richter der Nachrichtenagentur AFP und sprach von einer "wegweisenden Entscheidung". Es sei "das erste Mal, dass Google so in die Schranken gewiesen werden konnte". Die Kooperation habe die finanzielle Grundlage der redaktionellen Arbeit gefährdet. "Wir haben gesehen, dass die Auswirkung auf unsere Reichweite sehr ausgeprägt war", sagte Richter.

Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums erklärte auf Anfrage, das Urteil werde zur Kenntnis genommen. Nach einer Auswertung werde über weitere Schritte entschieden. Das Angebot des nationalen Gesundheitsportals als solches bleibe von dem Urteil aber unberührt, erklärte der Ministeriumssprecher.

Google zeigte sich enttäuscht über das Urteil. Menschen erwarteten relevante und vertrauenswürdige Informationen über Gesundheit und die Pandemie, erklärte ein Unternehmenssprecher auf Anfrage. Google sei "enttäuscht darüber, dass das Landgericht München die Einbindung von solchen faktischen und wissenschaftlich fundierten Informationen des Bundesgesundheitsministeriums in die Google-Suche nun untersagt hat". "Wir prüfen die Entscheidung des Gerichts und die uns zur Verfügung stehenden Rechtsmittel", erklärte der Sprecher.

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger bemängelten, dass das Urteil keine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Informationsportals treffe. Dass das Ministerium "überhaupt ein eigenes Fachmedium mit vollwertiger redaktioneller Berichterstattung über Gesundheitsfragen betreibt, ist mit der Staatsfreiheit der Medien nicht vereinbar", kritisierten die Verbände. Das vorläufige Verbot der Kooperation sei jedoch "ein wichtiger Schritt zur Sicherung des diskriminierungsfreien Pressevertriebs im Netz".

Auch der Vizechef der FDP-Bundestagsfraktion, Michael Theurer, begrüßte das Urteil. "In der Coronakrise erleben wir vielfältige Wettbewerbsverzerrungen", erklärte er. Hierzu zählten Hilfen nur für ausgesuchte Konzerne "genauso wie die direkte Kooperation des Bundesgesundheitsministeriums mit Google".

(S.A.Dudajev--DTZ)

Empfohlen

UN-Ermittler werfen Israel Verbrechen der "Auslöschung" im Westjordanland vor

Einen Tag vor der Parlamentswahl in Israel haben im Auftrag der Vereinten Nationen tätige unabhängige Ermittler dem Land Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Westjordanland vorgeworfen. Darunter sei der Vorwurf der "Auslöschung", erklärte die Unabhängige Internationale Untersuchungskommission in einem am Montag veröffentlichten Bericht. Im Gazastreifen begehe Israel zudem weiterhin "Akte des Völkermords". Dort wurden nach palästinensischen Angaben fünf Menschen bei israelischen Angriffen getötet.

Venezuela: Oppositionsführerin Machado zu Treffen mit Übergangspräsidentin bereit

Nach ihrer überraschenden Rückkehr nach Venezuela hat die Oppositionspolitikerin und Friedensnobelpreisträgerin María Corina Machado ihre Bereitschaft zu einem Treffen mit Übergangspräsidentin Delcy Rodríguez erklärt. Machado wäre bereit, "sich nicht nur mit Rodríguez zusammenzusetzen, sondern mit wem auch immer sie es tun sollte, vor dem ganzen Land, in völliger Transparenz und mit einer Agenda", sagte ihre Sprecherin Claudia Macero am Montag im Sender Union Radio.

Dobrindts Anti-Vergesellschaftungsgesetz: Linke hält Pläne für verfassungswidrig

Die Linkspartei hält Pläne von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) für verfassungswidrig, mit einem Investitionsschutzgesetz die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände zu erschweren. Damit werde versucht, Artikel 15 des Grundgesetzes, der Vergesellschaftungen vorsieht, auszuhöhlen, sagte die Berliner Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp am Montag im ZDF. Das SPD-geführte Bundesjustizministerium räumte ein, das Vorhaben werfe "sehr komplexe Fragen" auf und sei letztlich "verfassungsrechtliches Neuland".

Parlamentswahl in Serbien: Studentenliste siegt - Vucic räumt Niederlage ein

Serbien steht nach der Niederlage von Langzeit-Präsident Aleksandar Vucic bei der vorgezogenen Parlamentswahl vor einem Machtwechsel: Die aus einer Protestbewegung hervorgegangene Studentenliste erhielt einer Hochrechnung des renommierten Zentrums für Freie Wahlen und Demokratie (Cesid) vom Montag zufolge mehr als die Hälfte der Stimmen. Vucic - seit 14 Jahren in dem südosteuropäischen Land an der Macht - räumte zur Überraschung vieler Beobachter noch am Wahlabend seine Niederlage ein. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gratulierte der Studentenliste.

Textgröße ändern: