Deutsche Tageszeitung - Gericht setzt Maskenpflicht im Umfeld von Geschäften in NRW außer Vollzug

Gericht setzt Maskenpflicht im Umfeld von Geschäften in NRW außer Vollzug


Gericht setzt Maskenpflicht im Umfeld von Geschäften in NRW außer Vollzug
Gericht setzt Maskenpflicht im Umfeld von Geschäften in NRW außer Vollzug / Foto: ©

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Maskenpflicht im Umfeld von Geschäften im Land vorläufig außer Vollzug gesetzt. Eine Gelsenkirchnerin hatte einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht laut Corona-Schutzverordnung gestellt, der aber größtenteils abgelehnt wurde, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Nur die Regelung, unabhängig vom Abstand im Umfeld von Geschäften eine Maske zu tragen, sei eine Ausnahme. (Az. 13 B 1932/20.NE)

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Laut dieser Regelung muss im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften, auf dem Grundstück, dem Parkplatz und den Zuwegen eine Alltagsmaske getragen werden, und zwar unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands. Der Begriff "unmittelbares Umfeld" sei aber nicht klar genug, entschied das Gericht. Damit könnten wenige Meter oder auch ein viel größerer Bereich gemeint sein.

Diese Unklarheit wiege besonders schwer, weil bei einem Verstoß ein Bußgeld vorgesehen sei. Ansonsten sei die Maskenpflicht laut Coronaschutzverordnung allerdings rechtens. Es sei davon auszugehen, dass das Tragen einer Maske andere Menschen vor Infektionen schütze, teilte das Gericht mit. Auch die Pflicht, in bestimmten Bereichen eine medizinische Maske zu tragen, sei verhältnismäßig. Alltagsmasken böten in der Regel weniger Schutz.

(U.Beriyev--DTZ)

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