Deutsche Tageszeitung - Bundestag berät über Kinderbonus und Sonderzahlungen für Hartz-IV-Empfänger

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Bundestag berät über Kinderbonus und Sonderzahlungen für Hartz-IV-Empfänger


Bundestag berät über Kinderbonus und Sonderzahlungen für Hartz-IV-Empfänger
Bundestag berät über Kinderbonus und Sonderzahlungen für Hartz-IV-Empfänger / Foto: ©

Familien und Empfänger staatlicher Sozialleistungen sollen in der Corona-Pandemie erneut zusätzlich entlastet werden. Die entsprechenden Gesetze wurden am Freitag erstmals im Bundestag beraten. Vorgesehen ist ein einmaliger Kinderbonus von 150 Euro für alle, die Anspruch auf Kindergeld haben. Ebenfalls eine Einmalzahlung von 150 Euro ist für Hartz-IV-Empfänger und weitere Leistungsberechtigte vorgesehen.

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Mit dem neuen, sogenannten Sozialpaket der Regierung wird auch der erleichterte Zugang zu staatlicher Grundsicherung in der Corona-Krise verlängert. Dabei geht es insbesondere um die befristete Aussetzung der Berücksichtigung von Vermögen bis zu 60.000 Euro für das erste sowie zusätzlich von 30.000 Euro für jedes weitere Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft.

Das Sozialpaket sieht außerdem vor, auch die Kostenerstattung von Mittagsverpflegung, die wegen der Schließung von Schulen und sozialen Einrichtungen entfällt, zu verlängern. Soziale Dienstleister und Einrichtungen der Fürsorge sollen weiterhin finanzielle Unterstützung erhalten, damit sie nicht in ihrem Bestand gefährdet werden.

Der Kinderbonus von 150 Euro für die Bezieherinnen und Bezieher von Kindergeld, der im Mai gezahlt werden soll, wird ebenfalls mit den Erschwernissen durch die Corona-Krise begründet. Einen solchen Bonus von damals 300 Euro hatte es für Familien auch im vergangenen Jahr gegeben.

Bis Ende 2022 verlängert werden soll außerdem der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Restaurants. Diese Corona-Sonderregel würde sonst Ende Juni 2021 auslaufen. Erweitert werden zudem für Unternehmer die Möglichkeiten des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021. Hier soll der Höchstbetrag auf zehn Millionen Euro verdoppelt werden, bei Zusammenveranlagung auf 20 Millionen Euro.

"Wir tun ganz konkret etwas, um die zu unterstützen, die jetzt noch durchhalten müssen" sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) im Bundestag zum Kinderbonus für Familien und den Entlastungen für Unternehmen.

Redner der Opposition kritisierten vor allem die Entlastung für die Gastronomie sowie beim Verlustrücktrag für Unternehmen als unzureichend. Eine Umsatzsteuersenkung helfe den Gastronomen nichts, wenn sie keinen Umsatz hätten, sagte der Grünen-Politiker Danyal Bayaz.

Zu den Hilfen für sozial Schwache sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD): "Die Menschen, die ohnehin schon wenig Geld haben, stehen in der Corona-Pandemie vor zusätzlichen Belastungen." Ihnen solle nun schnell und konkret geholfen werden.

Von einer "Scheinlösung" sprach dagegen Linken-Parteichefin Katja Kipping. Schließlich fielen Mehrkosten aufgrund der Corona-Krise in jedem Monat an und nicht nur einmal. Das neue Gesetz soll am 1. April in Kraft treten.

Der Präsident des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Adolf Bauer, nannte die am Freitag beratenen Maßnahmen "einen Anfang", der aber nicht ausreiche. Statt einer Einmalzahlung von 150 Euro forderte er "100 Euro pro Monat und Kopf für Armutsbetroffene während der Pandemie". Zudem müssten auch Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag einbezogen werden.

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, kritisierte, die vorgesehenen Entlastungen seien "kaum mehr als ein Trostpflaster". Auch sie forderte monatliche Aufschläge auf die Grundsicherung statt einer Einmalzahlung und warf der Regierung vor, sie habe "die Schwächsten in der Gesellschaft viel zu lange hingehalten".

(V.Sørensen--DTZ)

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