Deutsche Tageszeitung - Früherer IS-Chefanwerber Abu Walaa zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt

Früherer IS-Chefanwerber Abu Walaa zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt


Früherer IS-Chefanwerber Abu Walaa zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt
Früherer IS-Chefanwerber Abu Walaa zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt / Foto: ©

Nach fast dreieinhalbjährigem Prozess hat das Oberlandesgericht Celle den unter dem Namen Abu Walaa bekannten IS-Chefanwerber in Deutschland zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 37-jährige Abdulaziz Abdullah A. sei von der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) als "Vertreter in Deutschland eingesetzt" und autorisiert worden, in ihrem Namen zu handeln sowie neue Mitglieder zu rekrutieren, sagte der Vorsitzende Richter Frank Rosenow am Mittwoch bei der Urteilsverkündung. Zusammen mit Abu Walaa wurden drei weitere Mitangeklagte zu teils langen Haftstrafen verurteilt.

Textgröße ändern:

Nach einer langwierigen und komplexen Beweisaufnahme sahen es die Richter als erwiesen an, dass Abu Walaa und die anderen Beschuldigten in den Jahren 2014 und 2015 vor allem junge Mitglieder der salafistischen Szene in Deutschland weiter radikalisierten und zum Anschluss an den IS motivierten.

Auch deren Ausreise in das IS-Herrschaftsgebiet in Syrien und dem Irak unterstützten sie logistisch und finanziell, etwa durch Vermittlung von Kontakten. Dabei wirkten sie nach Einschätzung des Gerichts zwar teilweise zusammen, bildeten jedoch kein straff organisiertes, festgefügtes Netzwerk.

Rosenow hob in seiner Urteilsbegründung die herausgehobene Stellung Abu Walaas in Deutschland hervor. Dieser sei im Tatzeitraum eine "führende Autorität mit hoher Strahlkraft" in der dschihadistisch-salafistischen Szene in Deutschland gewesen. Der von dem gebürtigen Iraker geführte Deutsche Islamkreis Hildesheim (DIK) habe aufgrund seines Rufs Radikale angezogen.

Abu Walaa habe zugleich persönlich Kontakt zur IS-Führung unterhalten und dort Einfluss besessen, etwa um von ihm vermittelte Rekruten in wichtige Positionen zu bringen. Außerdem habe er Ausreisewillige selbst logistisch "tatkräftig in vielfältiger Weise unterstützt", sagte Rosenow.

Bei den anderen Angeklagten handelte es sich um drei Mitglieder der salafistisch-islamistischen Szene in Nordrhein-Westfalen im Alter von 33 bis 54 Jahren, die innerhalb der gut vernetzten Szene ebenfalls in eigenen Veranstaltungen für den IS warben, junge Leute indoktrinierten und bei der Ausreise zum IS unterstützten. Sie wurden zu Haftstrafen zwischen acht Jahren und gut vier Jahren verurteilt.

Während Abu Walaa der Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrororganisation schuldig gesprochen wurde, erfolgte die Verurteilung der anderen drei Angeklagten wegen Unterstützung. Dazu kamen weitere Delikte wie Beihilfe zu einer schweren staatsgefährdenden Straftat. Einige der von den Beschuldigten angeworbenen Ausreisewillige begingen Anschläge.

Abu Walaa wurde bereits im November 2016 festgenommen und sitzt seither in Haft, der DIK wurde im März 2017 verboten. Der Prozess in Celle begann einige Monate später und dauerte insgesamt 245 Verhandlungstage. Richter Rosenow sprach von einem "besonderen Verfahren", das auch strafrechtlich "aus dem Rahmen" gefallen sei.

Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer elfeinhalb Jahre Haft für Abu Walaa gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. Alle Angeklagten hatten die Vorwürfe in dem Verfahren persönlich oder über ihre Anwälte zurückgewiesen. Die Verteidigung von Abu Walaa sprach in einem kurzen Schlussvortrag unmittelbar vor dem Urteil erneut von einem "Märchen".

Eine zentrale Rolle in der Beweisführung spielte ein Kronzeuge. Dieser hatte sich früher selbst im Umkreis von Abu Walaa bewegt und war zeitweise selbst nach Syrien gegangen, um sich dem IS anzuschließen. Später sagte er sich von der Miliz los und kooperierte mit den deutschen Behörden.

Belastet wurden Abu Walaa und die übrigen Angeklagten auch durch Aussagen eines V-Manns, der dem Verfassungsschutz aus der Szene berichtete. Eine Rolle spielte auch ein Geständnis eines früheren vierten Mitangeklagten, dessen Verfahren abgetrennt wurde und im vergangenen Jahr mit einer Haftstrafe von gut drei Jahren endete.

Die Verteidigung der Beschuldigten zweifelte die Glaubwürdigkeit dieser Belastungszeugen an und warf ihnen eigene juristische oder finanzielle Interessen vor. Die Beweisaufnahme dauerte nach Angaben von Rosenow auch deshalb so lange, weil die Verteidigung während der Verhandlungen hunderte Beweisanträge in diesem Zusammenhang stellte, um die Aussagen der Zeugen zu hinterfragen.

(V.Korablyov--DTZ)

Empfohlen

ARD richtet anstelle von Generalsekretariat dauerhafte Geschäftsstelle ein

Im Zuge ihres Reformprozesses organisiert die ARD die Administration ihres Vorsitzes neu. Anstelle des bisherigen ARD-Generalsekretariats wird zum 1. Januar eine dauerhafte Geschäftsstelle in Berlin eingerichtet, wie der Senderverbund am Donnerstag in Berlin mitteilte. Der turnusmäßig zwischen den ARD-Anstalten wechselnde Vorsitz muss anders als bisher damit künftig nicht mehr das Team neu aufbauen. Auch die ARD-Unternehmenskommunikation wird in der Geschäftsstelle angesiedelt.

Russischer Generalstabschef Gerassimow besucht Soldaten an der Front in der Ukraine

Der russische Generalstabschef Waleri Gerassimow hat nach offiziellen Angaben russische Soldaten an der Front in der Ukraine besucht. Das Verteidigungsministerium in Moskau veröffentlichte am Donnerstag ein Video, das Gerassimow zusammen mit Militärs zeigt. Demnach würdigte er den "Erfolg" der Streitkräfte in der ostukrainischen Region Donezk und legte "Ziele" für das weitere Vorgehen fest.

Linke unternimmt neuen Vorstoß für Mietendeckel - mit eigenem Rechtsgutachten

Die Linke unternimmt einen neuen Vorstoß zur Einführung eines bundesweiten Mietendeckels. In einem am Donnerstag vorgestellten Antrag fordert die Bundestagsfraktion die Verhängung eines sofortigen Mietenstopps, dem dann eine Regelung für einen dauerhaften Mietendeckel folgen soll. Bestärkt sieht sich die Linke von einem selbst in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten, das einen Mietendeckel für mit dem Grundgesetz vereinbar hält.

Handys gegen Geld in Gefängnis geschmuggelt: BGH bestätigt Urteil aus Hannover

Ein ehemaliger niedersächsischer Justizbeamter muss selbst ins Gefängnis, weil er Häftlingen gegen Geld Handys und SIM-Karten einschmuggelte. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Hannover gegen den Beamten und zwei damalige Gefangene, wie er am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte Strafen zwischen zwei Jahren und vier Monaten sowie drei Jahren und zehn Monaten wegen Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit verhängt. (AZ. 6 StR 271/26)

Textgröße ändern: