
Freisprüche für zwei türkische Schauspieler in Prozess um "Beleidigung" Erdogans

Mit Freisprüchen ist am Montag in Istanbul ein Prozess gegen zwei beliebte türkische Schauspieler zu Ende gegangen, denen "Beleidigung" von Präsident Recep Tayyip Erdogan zur Last gelegt wurde. Der Anwalt Celal Ülgen begrüßte das Urteil im Namen des 77-jährigen Müjdat Gezen und des 79-jährigen Metin Akpinar, schränkte aber zugleich ein, in der Türkei sei "nicht alles rosig". Nach Ülgens Auffassung hätte der Prozess "niemals stattfinden sollen".
Ülgen und Akpinar wurden Äußerungen zur Last gelegt, die 2018 über den Oppositionssender Halk TV ausgestrahlt worden waren. Akpinar hatte damals gesagt, wenn die Türkei kein demokratischer Staat werde, könne es sein, dass "der Führer an den Füßen hängend oder vergiftet in einem Keller" ende, wie dies "im Faschismus immer" der Fall gewesen sei. Gezen warnte Erdogan, er solle wissen, wo "sein Platz" sei.
Das Gericht befand, dass "die objektiven Elemente der Vergehen nicht zutage getreten" seien. Das Verfahren gegen Gezen und Akpinar war unmittelbar nach einer Verbal-Attacke Erdogans gegen "so genannte Künstler" angestrengt worden, die ihn öffentlich angriffen. "Sie sollten sich vor den Gerichten rechtfertigen", sagte Erdogan damals. "Wir können diese Dinge nicht weiterlaufen lassen, ohne darauf zu antworten - sie werden dafür bezahlen".
"Das Damokles-Schwert hängt leider noch immer über Oppositionellen, Intellektuellen und Meinungsmachern", sagte Ülgen. Gezen sagte vor der Urteilsverkündung, dass die künstlerische Freiheit unter der Selbstzensur und der Angst vor Erdogan erschlaffe. "Noch schlimmer" finde er es aber, dass einige Künstler es inzwischen vorzögen, "apolitisch" zu sein. Es solle aber nicht am Präsidenten sein, über solche Dinge zu entscheiden, sondern die Künstler müssten es selbst entscheiden, fügte Gezen hinzu.
(M.Dylatov--DTZ)