
Europäischer Gerichtshof entscheidet über Vorratsdatenspeicherung in Estland

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Dienstag (09.30 Uhr) über die Vorratsdatenspeicherung in Estland. Geklagt hat ein wegen mehrfachen Diebstahls verurteilter Mann, für dessen Verurteilung Protokolle von Telefonaten und Nachrichten als Beweismittel dienten. Der Oberste Gerichtshof fragte den EuGH, ob die estnischen Regelungen über den Zugang zu solchen Daten mit EU-Recht vereinbar sind. (Az. C-746/18)
Konkret geht es darum, ob dies ein Grundrechtseingriff ist, der bei Beschränkung auf einen kurzen Zeitraum und wenige Daten gerechtfertigt sein kann. Zudem stellt sich dem Gericht die Frage, ob eine Staatsanwaltschaft dies kontrollieren darf, die gleichzeitig in dem Fall ermittelt und ihn vor Gericht vertreten könnte. Der EuGH entschied schon mehrmals zur Vorratsdatenspeicherung, das letzte Mal im Oktober 2020. Damals urteilte er, dass eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung nur in Ausnahmefällen zulässig ist.
(W.Novokshonov--DTZ)