
Europäischer Gerichtshof befasst sich mit Wohngeldregelung in Oberösterreich

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg befasst sich am Dienstag (09.30 Uhr) mit möglicherweise diskriminierenden Regelungen für Wohngeld in Oberösterreich. Um diese Beihilfe zu bekommen, müssen Menschen aus Nicht-EU-Staaten seit 2018 grundlegende Deutschkenntnisse nachweisen. Dagegen klagt ein Türke, der zwar ausreichend Deutsch spricht, dies aber nicht nachweisen kann. (Az. C-94/20)
Der Mann lebt seit 1997 in Österreich und ist langfristig aufenthaltsberechtigt. Vom Bundesland Oberösterreich verlangt er nun Schadenersatz für die ihm entgangene Wohnbeihilfe. In erster Instanz hatte er Erfolg, woraufhin das Land in Berufung ging. Das Berufungsgericht setzte das Verfahren aus und fragte den EuGH, ob die oberösterreichische Regelung mit EU-Recht vereinbar sei oder ob es sich hier um Diskriminierung handle. Am Dienstag legt der zuständige EuGH-Generalanwalt sein Gutachten vor.
(U.Stolizkaya--DTZ)