Deutsche Tageszeitung - Entwurf: Bund und Länder fassen baldige Lockdown-Lockerungen ins Auge

Entwurf: Bund und Länder fassen baldige Lockdown-Lockerungen ins Auge


Entwurf: Bund und Länder fassen baldige Lockdown-Lockerungen ins Auge
Entwurf: Bund und Länder fassen baldige Lockdown-Lockerungen ins Auge / Foto: ©

Bund und Länder fassen baldige Lockerungen der strengen Corona-Auflagen ins Auge, obwohl die Infektionszahlen nicht wie gewünscht sinken. Zwar sieht der Beschlussentwurf einer Arbeitsgruppe für die Bund-Länder-Spitzenberatungen am Mittwoch, der AFP am Dienstag vorlag, eine grundsätzliche Verlängerung des Lockdowns bis zum 28. März vor. Doch sollen bereits von Montag an die Kontaktbeschränkungen leicht gelockert werden. Der Entwurf enthält zudem einen Vier-Stufen-Plan für eine schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens in Abhängigkeit von der Infektionsentwicklung.

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In dem Entwurf kassieren Bund und Länder de facto ihren erst vor drei Wochen gefassten Beschluss, Öffnungen prinzipiell vom Unterschreiten des Inzidenzwerts 35 abhängig zu machen. In der Vorlage heißt es: "Bund und Länder wollen nun erproben, wie durch die deutliche Ausweitung von Tests und ein Testprogramm in Verbindung mit einer besseren Nachvollziehbarkeit der Kontakte im Falle einer Infektion Öffnungsschritte auch bei höheren 7-Tage-Inzidenzen mit über 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner möglich werden."

Das Pandemiegeschehen werde inzwischen durch zwei Faktoren "deutlich" verändert, heißt es weiter: "Die zunehmende Menge an Impfstoff und die Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests in sehr großen Mengen."

Das gesellschaftliche Leben soll dem Dokument zufolge in vier Stufen wieder zurückkehren können. Nach der bereits umgesetzten ersten Stufe - der Öffnung der Friseure - sollten als nächstes bundesweit Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte aufmachen dürfen.

Der dritte Schritt soll demnach greifen, wenn der Inzidenzwert stabil unter 35 sinkt. Dann sollen der Einzelhandel, Kultureinrichtungen und Sportstätten unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Wenn sich nach dem dritten Öffnungsschritt die Inzidenz 14 Tage lang nicht verschlechtert, soll die vierte Stufe greifen - die Öffnung der Außengastronomie und der Wegfall mancher Auflagen für Einzelhandel und Sport.

Die strengen Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie könnten bereits ab dem kommenden Montag gelockert werden. Ab dem 8. März sollen sich bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten wieder treffen können, wie aus dem Entwurf hervorgeht. Beim Unterschreiten bestimmter Inzidenzwerte sollen dann noch größere private Treffen möglich sein.

(W.Novokshonov--DTZ)

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