Deutsche Tageszeitung - Wegen Internethetze gegen Homosexuelle angeklagter Kasseler Professor freigesprochen

Wegen Internethetze gegen Homosexuelle angeklagter Kasseler Professor freigesprochen


Wegen Internethetze gegen Homosexuelle angeklagter Kasseler Professor freigesprochen
Wegen Internethetze gegen Homosexuelle angeklagter Kasseler Professor freigesprochen / Foto: ©

Im Prozess gegen einen Universitätsprofessor, der in einem Interview mit einem katholischen Internetportal gegen Homosexuelle gehetzt haben soll, hat das Landgericht Kassel den Angeklagten am Dienstag freigesprochen. Die Kammer hob das Urteil des Amtsgerichts wegen Beleidigung auf, wie ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur AFP sagte. In dem im Juli 2017 veröffentlichten Interview soll der 66-Jährige homosexuellen Menschen mit Verweis auf angebliche "biowissenschaftliche Fakten" eine grundsätzliche Neigung zum sexuellen Missbrauch von Kindern vorgeworfen haben.

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Homosexuelle Paare soll der Mann unter anderem als "sterile, asexuelle Erotikduos ohne Reproduktionspotenzial" bezeichnet haben. In gleichgeschlechtlichen Beziehungen lebende Kinder seien "bemitleidenswerte Befruchtungsprodukte", deren Erziehung durch "widernatürliche Frühsexualisierung" in Form "geistiger Vergewaltigung" erfolge.

Zum Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Paare soll der 66-Jährige gesagt haben: "Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann- beziehungsweise Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmissbrauch auf uns zukommen."

Die Homoehe eröffne "ein mögliches Horror-Kinderschänderszenario, über das man nicht weiter nachdenken möchte – die Ehe für alle drei wird dann kommen. Da lesbische Frauen in verstärktem Maße zur Pädophilie neigen, ergeben sich dort analoge Probleme."

Die Anklage warf dem 66-Jährigen vor, zumindest billigend in Kauf genommen zu haben, dass seine Ausführungen dazu bestimmt waren, Homosexuelle im Allgemeinen und gleichgeschlechtliche Paare im Besonderen in ihrem Ansehen gegenüber heterosexuellen Mitmenschen als ungleichberechtigte Personen herabzuwürdigen und zu verletzen. Das gelte insbesondere durch die Bezugnahme auf angebliche wissenschaftliche Erkenntnisse.

Dieser Argumentation folgte das Landgericht nicht. Das Amtsgericht Kassel hatte den 66-Jährigen im August 2020 wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Die Berufung der Staatsanwaltschaft wies das Landgericht Kassel mit seiner Entscheidung am Dienstag zurück.

(P.Tomczyk--DTZ)

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