Deutsche Tageszeitung - Gericht: Keine Entschädigung für bei Anschlag verletzte Frau nach Reisewarnung

Gericht: Keine Entschädigung für bei Anschlag verletzte Frau nach Reisewarnung


Gericht: Keine Entschädigung für bei Anschlag verletzte Frau nach Reisewarnung
Gericht: Keine Entschädigung für bei Anschlag verletzte Frau nach Reisewarnung / Foto: ©

Eine Deutsche, die bei einem Anschlag in der Türkei verletzt wurde, hat keinen Anspruch auf Opferentschädigung, weil sie Warnungen des Auswärtigen Amts ignorierte. Sie müsse die Konsequenzen selbst tragen, entschied das baden-württembergische Landessozialgericht in Stuttgart laut Mitteilung vom Freitag. Geklagt hatte eine Frau, die in der Silvesternacht von 2016 auf 2017 in einem Istanbuler Klub gefeiert hatte, auf den die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat einen Anschlag verübte. (Az. L 6 VG 2770/20)

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Bei dem Anschlag wurden 37 Gäste getötet. Die Klägerin erlitt Verletzungen und erkrankte später an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Sie bekam eine pauschale Härteleistung von 5000 Euro aus Bundesmitteln für Opfer terroristischer Straftaten.

Ihren Antrag, auch Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) zu bekommen, lehnte das Land Baden-Württemberg ab, weil sie sich über die damaligen Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts hinweggesetzt habe. Widerspruch und Klage hatten keinen Erfolg, nun wies das Landessozialgericht ihre Berufung zurück.

Zwar sei die Frau Opfer eines vorsätzlichen, rechtswidrigen Angriffs geworden, bei dem sie einen Gesundheitsschaden erlitten habe. Ein Anspruch auf Leistungen nach dem OEG sei aber trotzdem ausgeschlossen, erklärte das Gericht.

Der Nachtklub sei ein Treffpunkt für zahlungskräftige Touristen gewesen. Das Auswärtige Amt habe damals vor terroristischer Gefährdung in der ganzen Türkei gewarnt, vor allem in den Metropolen. Reisende hätten Orte, an denen sich regelmäßig viele Ausländer aufhielten, meiden sollen.

(U.Stolizkaya--DTZ)

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