Deutsche Tageszeitung - Jugendliche sind künftig besser vor Mobbing und Abzocke im Netz geschützt

Jugendliche sind künftig besser vor Mobbing und Abzocke im Netz geschützt


Jugendliche sind künftig besser vor Mobbing und Abzocke im Netz geschützt
Jugendliche sind künftig besser vor Mobbing und Abzocke im Netz geschützt / Foto: ©

Kinder und Jugendliche sind künftig besser vor Mobbing oder Abzocke geschützt, wenn sie im Internet unterwegs sind. Der Bundestag beschloss am Freitag mit den Stimmen der großen Koalition das neue Jugendschutzgesetz. Mit der Neureglung werden Internetanbieter verpflichtet, "wirksame Vorsorgemaßnahmen für eine unbeschwerte Teilhabe zu treffen", wie es in der Neuregelung heißt. FDP und Linke stimmten gegen das Gesetz, AfD und Grüne enthielten sich.

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Anbieter sind künftig unter anderem verpflichtet, junge Internetnutzer durch Voreinstellungen vor Mobbing, sexualisierter Anmache, Hassreden, Tracking und Kostenfallen schützen. Sie sollen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche etwa bei Spielen oder in sozialen Netzwerken von Fremden nicht mehr einfach gefunden und angesprochen werden können.

Zudem sollen Systeme eingerichtet werden, bei denen junge Internetnutzer Hilfe finden oder bei denen sie sich beschweren können. Eltern sollen die Mediennutzung ihrer Kinder besser begleiten und steuern können. Für Spiele und Filme soll es künftig eine einheitliche Alterskennzeichnung geben.

"Wir bringen den Jugendschutz aus dem Zeitalter von CD-ROM und Videokassette ins 21. Jahrhundert", erklärte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). "Es zeigt sich gerade jetzt in der Pandemie eindrücklich, wie relevant Social Media und Gaming für Kinder und Jugendliche heute sind." Denn in Zeiten von Home Schooling, Kontaktbeschränkungen und geschlossenen Sportplätzen seien Kinder und Jugendliche noch mehr im Netz unterwegs.

Zur besseren Durchsetzung des Kinder- und Jugendmedienschutzes soll die "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien" (BPjM) zur "Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz" weiterentwickelt werden. Diese soll einen Beirat einrichten, der sich für die Rechte und den Schutz von Kindern und Jugendlichen einsetzt. Dem zwölfköpfigen Gremium sollen auch zwei Vertreter von Kinder- und Jugendverbänden angehören, die nicht älter als 17 sind.

Zugleich wird mit dem Gesetz Kindern der Zugang zu Kinos und öffentlichen Filmvorführungen erleichtert. Sie können künftig auch von "erziehungsbeauftragten" Menschen begleitet werden, bislang gilt das nur für Sorgeberechtigte.

(U.Beriyev--DTZ)

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