Deutsche Tageszeitung - Drahtzieher von Ibiza-Video scheitert mit Eilantrag gegen Auslieferung an Österreich

Drahtzieher von Ibiza-Video scheitert mit Eilantrag gegen Auslieferung an Österreich


Drahtzieher von Ibiza-Video scheitert mit Eilantrag gegen Auslieferung an Österreich
Drahtzieher von Ibiza-Video scheitert mit Eilantrag gegen Auslieferung an Österreich / Foto: ©

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag des mutmaßlichen Drahtziehers des Ibiza-Videos gegen eine Auslieferung nach Österreich abgelehnt. Er habe nicht dargelegt, dass er in Österreich politisch verfolgt werde und ihn dort kein faires Verfahren erwarte, teilte das Gericht am Montag in Karlsruhe mit. Das Berliner Kammergericht hatte zuvor einer Auslieferung von Julian H. wegen des Verdachts auf Erpressung im Zusammenhang mit dem Video und möglicher Drogenstraftaten zugestimmt. (Az. 2 BvR 337/21)

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Die sogenannte Ibiza-Affäre hatte im Mai 2019 ein politisches Erdbeben in Österreich ausgelöst, zum Bruch der Regierungskoalition und zu vorgezogenen Neuwahlen geführt. Hintergrund war ein heimlich auf Ibiza gedrehtes Enthüllungsvideo, das zeigt, wie der damalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache vor der Parlamentswahl 2017 einer vermeintlichen russischen Oligarchennichte im Gegenzug für Wahlkampfhilfe Staatsaufträge in Aussicht stellt.

H. soll an der Herstellung des Videos beteiligt gewesen sein. Nach der Veröffentlichung tauchte er ab. Im Dezember 2020 wurde er in Berlin festgenommen. Das Berliner Kammergericht hielt eine Beteiligung an dem Video nicht für strafbar, H. soll aber Strache mit dem Video erpresst und außerdem mit Kokain gehandelt haben.

Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Montag zwar den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Auslieferung nach Österreich ab. Eine Verfassungsbeschwerde ist aber nach Angaben eines Sprechers in Karlsruhe noch anhängig.

(I.Beryonev--DTZ)

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