Deutsche Tageszeitung - Niedersächsische Regierung informierte unzureichend über Corona-Verordnungen

Niedersächsische Regierung informierte unzureichend über Corona-Verordnungen


Niedersächsische Regierung informierte unzureichend über Corona-Verordnungen
Niedersächsische Regierung informierte unzureichend über Corona-Verordnungen / Foto: ©

Die niedersächsische Landesregierung hat den Landtag im vergangenen Frühjahr in drei Fällen vorab nicht ausreichend über den Text geplanter Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie informiert. Dies entschied der niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg am Dienstag in einem von den Landtagsfraktionen der Grünen und der FDP angestrengten Verfahren. (Az. StGH 3/20).

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Demnach ist die Regierung verpflichtet, den Landtag in seiner Gesamtheit "frühzeitig und vollständig" über die Vorbereitung von Verordnungen "von grundsätzlicher Bedeutung" zu informieren. Vor dem Erlass von drei Pandemieverordnungen im April und Mai 2020 setzte diese nach Angaben des Gerichts vorher lediglich verschiedene Landtagsausschüsse in unterschiedlichem Umfang über die Lage und die geplanten Maßnahmen in Kenntnis. Parallel erfolgte allerdings bereits eine Anhörung kommunaler Verbände.

Laut Urteil der Verfassungsrichter reichte das Vorgehen nicht aus. Die in der Landesverfassung definierte Unterrichtungspflicht hätte erfordert, dass dem Parlament "als Ganzes" unmittelbar nach Beendigung interner Entscheidungsprozesse innerhalb der Regierung zeitgleich mit der Verbändeanhörung der komplette Text der Entwürfe zugeleitet werde. Eine Unterrichtung von Landtagsausschüssen allein sei dabei nicht ausreichend.

Verordnungen sind allgemein ein Instrument, das Verwaltungen im Rahmen gesetzlicher Vorgaben eigenmächtig einsetzen können. Sie unterscheiden sich damit grundsätzlich von Gesetzen, die vor ihrem Inkrafttreten immer vom Parlament gebilligt werden müssen. Üblicherweise geht es in Rechtsverordnungen um Einzelheiten bei der konkreten Anwendung und Ausführung von Gesetzen. Mitunter sind damit aber auch hochpolitische Entscheidungen verbunden.

Für solche Fälle enthält auch die niedersächsische Verfassung Sonderregeln, die eine umfassende Unterrichtung des Landtags im Vorfeld gewährleisten sollen. Die drei Rechtsverordnungen fielen in diese Kategorie, urteilte das Gericht. Sie hätten Regelungen von "erheblicher Grundrechtsrelevanz" und mit "weitreichenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen" enthalten.

(A.Nikiforov--DTZ)

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