Deutsche Tageszeitung - Gericht in Berlin gibt Klage gegen Ausschluss von Präsenzunterricht statt

Gericht in Berlin gibt Klage gegen Ausschluss von Präsenzunterricht statt


Gericht in Berlin gibt Klage gegen Ausschluss von Präsenzunterricht statt
Gericht in Berlin gibt Klage gegen Ausschluss von Präsenzunterricht statt / Foto: ©

Mehrere Schüler der Mittelstufe in Berlin haben mit einer Klage gegen ihren Ausschluss vom Präsenzunterricht teilweise Erfolg gehabt. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied in einem am Mittwoch vorgelegten Urteil, dass der grundsätzliche Ausschluss einzelner Jahrgangsstufen der Mittelstufe vom Wechselunterricht in der Schule "gleichheits- und damit rechtswidrig" sei. Das Land Berlin müsse deshalb seine Schul-Hygiene-Verordnung entsprechend anpassen. Gegen das Urteil kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

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Gegen die bisherige Regelung hatten sieben Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der Jahrgangsstufen 7 und 9 mit Eilanträgen geklagt. Sie wollten die Teilnahme an einem vollständigen Präsenzunterricht an den Schulen erstreiten - sechs von ihnen zudem mit Befreiung von der Maskenpflicht.

Das Gericht gab den Klagen teilweise statt. "Eine Vollbeschulung könnten die Antragsteller/-innen zwar ebenso wenig beanspruchen wie eine Beschulung ohne Mund-Nasen-Bedeckung", urteilte das Gericht unter Verweis auf das aktuelle Infektionsgeschehen. Allerdings sei es nicht rechtens, einzelne Kassenstufen von dem derzeit praktizierten Wechselunterricht in Präsenzveranstaltungen von vornherein auszuschließen.

Das Land Berlin hatte vor Gericht den Ausschluss der Mittelstufe vom Wechselunterricht vor Ort in den Schulen damit begründet, dass Abschlussprüfungen nicht unmittelbar bevorstünden und Kinder im Alter zwischen sechs und zehn Jahren ein geringeres Infektionsrisiko hätten. Zudem bestehe die Möglichkeit der Teilnahme am schulisch angeleiteten Lernen zu Hause.

Das Gericht wies diese Argumente zurück. Der Präsenzwechselunterricht stehe schließlich auch Jahrgangsstufen offen, in denen keine Abschlussprüfungen abzulegen seien - namentlich den Jahrgangsstufen 5, 6 und 11, hieß es in dem Urteil. Zudem sei schulisch angeleitetes Lernen zu Hause "kein gleichwertiger Ersatz für Präsenzunterricht".

In Berlin wird derzeit für die Klassenstufen 1 bis 6 ein Wechselunterricht in halbierter Klassenstärke angeboten. Auch für Schüler ab Jahrgangsstufe 10 gibt es Präsenzunterricht in festen Lerngruppen halbierter Größe.

(V.Korablyov--DTZ)

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