Deutsche Tageszeitung - Richter lässt in Floyd-Prozess dritten Anklagepunkt gegen Ex-Polizisten zu

Richter lässt in Floyd-Prozess dritten Anklagepunkt gegen Ex-Polizisten zu


Richter lässt in Floyd-Prozess dritten Anklagepunkt gegen Ex-Polizisten zu
Richter lässt in Floyd-Prozess dritten Anklagepunkt gegen Ex-Polizisten zu / Foto: ©

Im Prozess wegen des gewaltsamen Todes des Afroamerikaners George Floyd hat der Richter einen dritten Anklagepunkt gegen den früheren Polizisten Derek Chauvin zugelassen. Richter Peter Cahill erklärte am Donnerstag in Minneapolis, dass dem 44-Jährigen auch wegen "Mordes dritten Grades" der Prozess gemacht wird. Das ist eine besondere Form des Totschlags und kann mit bis zu 25 Jahren Gefängnis bestraft werden.

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Der weiße Ex-Polizist steht auch wegen "Mordes zweiten Grades" mit einer Höchststrafe von 40 Jahren und wegen "Totschlags zweiten Grades" mit einer Höchststrafe von zehn Jahren vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft pochte aber auf den dritten Anklagepunkt.

Denn sollten die Geschworenen Chauvin vom Vorwurf des Mordes zweiten Grades freisprechen, wäre sonst nur eine Verurteilung wegen Totschlags zweiten Grades möglich, was eine vergleichsweise niedrige Haftstrafe nach sich ziehen würde. Möglich ist selbstverständlich auch ein Freispruch in allen Punkten.

Über den dritten Anklagepunkt hatte es eine lange juristische Auseinandersetzung gegeben. Richter Cahill hatte den Anklagepunkt im vergangenen Jahr verworfen. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Rechtsmittel ein. Ein Berufungsgericht wies Cahill dann am Freitag vergangener Woche an, die Frage erneut zu prüfen. Wegen der juristischen Unsicherheit hatte die Auswahl der zwölf Geschworenen sich kurz verzögert; sie begann am Dienstag mit einem Tag Verspätung.

Floyds auf einem Handyvideo festgehaltener Tod am 25. Mai 2020 hatte weltweit für Schlagzeilen gesorgt und beispiellose Proteste ausgelöst. Chauvin hatte dem wegen eines mutmaßlich gefälschten 20-Dollar-Scheins festgenommenen 46-Jährigen rund neun Minuten lang auf offener Straße das Knie in den Nacken gedrückt, obwohl Floyd mehr als 20 Mal klagte, er bekomme keine Luft.

Floyds Satz "I can’t breathe" - "Ich kann nicht atmen" oder "Ich bekomme keine Luft" - wurde zu einem Motto der Black-Lives-Matter-Bewegung gegen Rassismus und Polizeigewalt gegen Schwarze.

Im Prozess gegen den nach Floyds Tod entlassenen Chauvin sollen die inhaltlichen Verhandlungen Ende März beginnen. Ein Urteil könnte Ende April fallen. Der 44-Jährige befindet sich derzeit gegen Kaution auf freiem Fuß.

(V.Korablyov--DTZ)

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