Deutsche Tageszeitung - Zwei Unterstützer salafistischer Vereine scheitern mit Klagen auf Einbürgerung

Zwei Unterstützer salafistischer Vereine scheitern mit Klagen auf Einbürgerung


Zwei Unterstützer salafistischer Vereine scheitern mit Klagen auf Einbürgerung
Zwei Unterstützer salafistischer Vereine scheitern mit Klagen auf Einbürgerung / Foto: ©

Bei einem Engagement in salafistischen Vereinigungen darf eine Einbürgerung verweigert werden. Das entschied das Verwaltungsgericht in Hannover nach Angaben vom Donnerstagabend in einem Rechtsstreit. Die Richter wiesen die Klage von zwei Männern ab, deren Einbürgerungsbewerbung von den Behörden unter Verweis auf deren Betätigung im Umfeld salafistischer Vereine abgelehnt worden war. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. (Az. 10 A 2546/20, 10 A 964/20).

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Ein Kläger betätigte sich nach Gerichtsangaben zwischen 2014 und 2016 als Prediger und Imam in der Moschee des Deutschsprachigen Islamkreises (DIK) in Hildesheim. Der Verein galt bis zu seinem Verbot 2017 als zentrales Knotenpunkt innerhalb der deutschen salafistisch-islamistischen Szene. Dort wurden vor allem junge Menschen konspirativ radikalisiert und für Ausreisen in das Gebiet der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeworben.

Erst vor wenigen Wochen verurteilte das Oberlandesgericht im niedersächsischen Celle den unter seinem Szenenamen Abu Walaa bekannt gewordenen früheren DIK-Iman Abdulaziz Abdullah A. wegen Mitgliedschaft im IS zu zehneinhalb Jahren Haft. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass A. bis zu seiner Festnahme Ende 2016 als informeller "Deutschland-Repräsentant" agierte und als IS-Chefanwerber die Ausreise junger Anhänger organisierte.

Laut Verwaltungsgericht hatte der nicht genauer identifizierte Kläger in dem Verfahren argumentiert, lediglich gelegentlich in der DIK-Moschee gepredigt und sich dabei nicht radikal geäußert zu haben. Die Richter wiesen dies jedoch zurück. Er habe in den Predigten zum Kampf aufgerufen. Außerdem habe er sich beim DIK mehr als nur flüchtig aufgehalten und den Verein unterstützt.

Der zweite Kläger verkehrte dem Gericht zufolge im Umfeld von zwei Vereinen in der niedersächsischen Hauptstadt Hannover, die laut aktuellem Verfassungsschutzbericht der salafistischen Szene zuzurechnen sind. Eine der Vereinigungen wird dort demnach als ein "Brennpunkt" bezeichnet. In diesem Fall argumentierte der Kläger, er habe in beiden Vereinen vor allem Handwerksarbeiten erledigt und von deren salafistischen Zielen nichts mitbekommen.

Auch dies sahen die Richter anders. Nach ihren Erkenntnissen war der Mann in beiden Vereinen mit Verwaltungsaufgaben betraut und unterstützte diese auch finanziell. Zudem wählte er als Mitglied einen Salafisten zum Vereinschef. Beide Urteile können noch vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.

Ursprünglich nahm noch ein dritter Kläger an dem Verfahren teil, wie das Gericht weiter mitteilte. Dieser zog seine Klage auf Einbürgerung aber zurück, nachdem in einer mündlichen Verhandlung die objektive und rechtliche Gesamtsituation erörtert worden war.

(P.Tomczyk--DTZ)

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