Deutsche Tageszeitung - EU will zwei Verfahren wegen Verstoßes gegen Brexit-Vertrag starten

EU will zwei Verfahren wegen Verstoßes gegen Brexit-Vertrag starten


EU will zwei Verfahren wegen Verstoßes gegen Brexit-Vertrag starten
EU will zwei Verfahren wegen Verstoßes gegen Brexit-Vertrag starten / Foto: ©

Im Streit um Kontrollen bei der Einfuhr von Waren nach Nordirland will die EU-Kommission zwei Verfahren gegen Großbritannien wegen Verstößen gegen den Brexit-Vertrag einleiten. Die Behörde habe dafür diese Woche die Unterstützung der Mitgliedstaaten erhalten, hieß es am Freitag aus EU-Kreisen. Die Verfahren könnten damit "ab der nächsten Woche" gestartet werden.

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Hintergrund ist ein Konflikt um die Verlängerung von Übergangsregelungen bei der Einfuhr britischer Waren nach Nordirland. Großbritannien hatte sie kürzlich einseitig bis Oktober ausgedehnt. Die EU betrachtet dies als Verstoß gegen den Brexit-Vertrag und hat mit rechtlichen Schritten gedroht.

Ein zum Brexit-Vertrag gehörendes Nordirland-Protokoll soll verhindern, dass zwischen der britischen Provinz und dem EU-Mitglied Irland wieder Grenzkontrollen nötig werden. Denn dies könnte nach Einschätzung beider Seiten zu einem Wiederaufflammen des blutigen Nordirland-Konflikts führen. Deshalb sollen die Kontrollen zwischen Nordirland und Großbritannien stattfinden.

Nach Angaben aus EU-Kreisen will die Kommission wegen der verlängerten Übergangsregelungen ein Vertragsverletzungsverfahren starten. Sie würde dabei zunächst in einem Brief die Verstöße darlegen und ihre Beseitigung fordern. Das Verfahren könnte über eine Reihe von Etappen letztlich bis zum Europäischen Gerichtshof führen. Er könnte bei einer Entscheidung zugunsten der EU gegen Großbritannien Bußgelder verhängen.

Bei dem zweiten Verfahren will die Kommission den Streitschlichtungsmechanismus im Brexit-Vertrag aktivieren. Großbritannien solle dabei vorgeworfen werden, die im Brexit-Vertrag vorgesehene Verpflichtung zu "Treu und Glauben" nicht erfüllt zu haben, hieß es.

Hier würde der Konflikt zunächst in einem gemeinsamen Ausschuss behandelt, der für die ordnungsgemäße Anwendung des Austrittsabkommens zuständig ist. Gibt es dort keine Lösung könnte die EU die Einsetzung eines Schiedsgremiums verlangen.

Dessen Beschlüsse wären für beide Seiten bindend. Auch hier sind Geldbußen möglich. Hält sich eine Seite nicht an den Schiedsspruch, kann die andere Teile des Austrittsabkommens aussetzen.

(V.Sørensen--DTZ)

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