Deutsche Tageszeitung - Zwei Anklagen wegen Angriffs auf später verstorbenen Polizisten im US-Kongress

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Zwei Anklagen wegen Angriffs auf später verstorbenen Polizisten im US-Kongress


Zwei Anklagen wegen Angriffs auf später verstorbenen Polizisten im US-Kongress
Zwei Anklagen wegen Angriffs auf später verstorbenen Polizisten im US-Kongress / Foto: ©

Mehr als zwei Monate nach der Erstürmung des US-Kapitols sind zwei Demonstranten wegen eines Angriffs mit Bärenspray auf einen Polizisten angeklagt worden, der einen Tag später starb. Zwei Männer im Alter von 32 und 39 Jahren wurden festgenommen und wegen der Attacke mit einer chemischen Substanz angeklagt, wie das Justizministerium am Montag bekannt gab. Die beiden seien jedoch nicht des Mordes beschuldigt.

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Der 42-jährige Polizist Brian Sicknick war einen Tag nach den Ausschreitungen in Washington den Verletzungen erlegen, die er während der Erstürmung des Kongresses durch Anhänger des abgewählten Präsidenten Donald Trump erlitten hatte. Sicknicks Todesursache wurde bislang nicht offiziell bestätigt.

Videoaufnahmen vom 6. Januar zeigten einen der Männer, der "einen Kanister in der rechten Hand hielt und ihn in Richtung der Beamten richtete", hieß es in einer Erklärung. Drei Polizisten, darunter Sicknick, hätten auf das Spray reagiert und sich mit den Händen vorm Gesicht zurückgezogen, um sich die Augen auszuspülen. Nach seiner Rückkehr in sein Büro brach Sicknick zusammen und wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo er am nächsten Tag starb.

Die "Washington Post" berichtete am Montag unter Berufung auf Ermittler, Sicknick sei nicht durch stumpfe Gewalteinwirkung gestorben. Zuvor hatte es geheißen, ihm sei mit einem Feuerlöscher auf den Kopf geschlagen worden.

Trump-Anhänger hatten am 6. Januar das Kongressgebäude in Washington gewaltsam gestürmt. Im Zuge der Ausschreitungen in der US-Hauptstadt kamen insgesamt fünf Menschen zu Tode. Gegen Trump wurde ein Amtsenthebungsverfahren wegen "Anstiftung zum Aufruhr" eingeleitet, das jedoch im US-Senat scheiterte.

(S.A.Dudajev--DTZ)

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