Deutsche Tageszeitung - Berliner Senat will mit Bundesratsinitiative Rechte lesbischer Paare stärken

Berliner Senat will mit Bundesratsinitiative Rechte lesbischer Paare stärken


Berliner Senat will mit Bundesratsinitiative Rechte lesbischer Paare stärken
Berliner Senat will mit Bundesratsinitiative Rechte lesbischer Paare stärken / Foto: ©

Der Berliner Senat will mit einer Bundesratsinitiative zur Reform des Abstammungsrechts die Stellung lesbischer Paare stärken. "Auch nach der Öffnung der Ehe werden lesbische Paare rechtlich weiterhin schlechter gestellt als verschiedengeschlechtliche Paare, auch wenn sie verheiratet sind", erklärte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) am Dienstag. Werde ein Kind in eine Ehe geboren, habe es zwei Elternteile. "Dieses selbstverständliche Recht wird verheirateten lesbischen Paaren verwehrt", erklärte Behrendt weiter.

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Mit der Initiative zielt der Berliner Senat auf eine Reform des Abstammungsrechts. Nach aktueller Gesetzeslage zählt nur die biologische Mutter eines Kinds als Mutter. Einer eventuellen Lebenspartnerin oder Ehefrau der biologischen Mutter bleibt nur die Möglichkeit der Adoption, um ebenfalls als Elternteil des neugeborenen Kinds anerkannt zu werden.

Dieses geltende Abstammungsrecht bedarf nach Ansicht des Berliner Senats angesichts gesellschaftlicher, rechtlicher und reproduktionsmedizinischer Veränderungen einer Reform. "Kinder aus Zwei-Mütter-Familien haben einen Anspruch, mit zwei rechtlich anerkannten Elternteilen aufzuwachsen", erklärte Behrendt. Die Bundesratsinitiative ziele darüber hinaus auch darauf ab, die Ungleichbehandlung von trans- und intergeschlechtlichen Eltern zu beenden und einen Impuls für eine zukünftige Regelung von Mehrelternschaften zu setzen.

Bereits im März 2019 hatte die damalige Justizministerin Katarina Barley (SPD) einen Gesetzesentwurf vorgelegt, wonach in einer lesbischen Ehe die Frau der biologischen Mutter als sogenannte Mitmutter hätte fungieren können. Umgesetzt wurde das Vorhaben jedoch nicht.

Im August 2020 wurde im Bundesjustizministerium ein weiterer Referentenentwurf ausgearbeitet, wonach bei einer Geburt die Lebenspartnerin durch Anerkennung der Mutterschaft oder in einer Ehe automatisch als Elternteil anerkannt würde. Laut einem Sprecher des Bundesjustizministeriums wurde der Entwurf im Ressortkreis abgestimmt, jedoch ohne eine Einigung zu erzielen. Die Reformpläne müssten "in der nächsten Legislaturperiode neu angegangen werden", hieß es aus dem Bundesjustizministerium.

(I.Beryonev--DTZ)

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