
Bundessozialgericht urteilt über Anrechnung von Krankengeld auf Elterngeld

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entscheidet am Donnerstag (10.00 Uhr), inwieweit Krankengeld auf das Elterngeld angerechnet wird. Die Klägerin nahm nach der Geburt ihres Sohns ihre Erwerbstätigkeit im Umfang von 60 Prozent einer vollen Stelle wieder auf. Zusätzlich erhielt sie sogenanntes Elterngeld Plus.
Als sie über die sechswöchige Lohnfortzahlung hinaus erkrankte, erhielt sie Krankengeld. Die Elterngeldbehörde rechnete dies an, so dass die Mutter nur noch das Mindestelterngeld von 150 Euro pro Monat erhielt. Über die Frage, ob dies zulässig war, entschieden die Vorinstanzen unterschiedlich. (Az: B 10 EG 3/20 R)
(M.Dylatov--DTZ)