Deutsche Tageszeitung - AfD scheitert in Karlsruhe mit Eilantrag zu Bekanntgabe von "Flügel"-Mitgliederzahl

AfD scheitert in Karlsruhe mit Eilantrag zu Bekanntgabe von "Flügel"-Mitgliederzahl


AfD scheitert in Karlsruhe mit Eilantrag zu Bekanntgabe von "Flügel"-Mitgliederzahl
AfD scheitert in Karlsruhe mit Eilantrag zu Bekanntgabe von "Flügel"-Mitgliederzahl / Foto: ©

Die AfD ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, dem Verfassungsschutz die Bekanntgabe der Zahl der Mitglieder des "Flügels" vorläufig zu verbieten. Das Gericht lehnte den Eilantrag der Partei wegen nicht hinreichender Begründung ab, wie es am Donnerstag mitteilte. Es geht dabei nicht um die Einstufung der AfD als Verdachtsfall. (Az. 2 BvQ 17/21)

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In diesem Fall geht es stattdessen darum, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) öffentlich machen darf, wie viele Mitglieder der inzwischen offiziell aufgelöste rechte "Flügel" der Partei hatte und noch haben soll. Die AfD wollte eine Zwischenentscheidung erwirken, die dies dem BfV verbietet, bis im Eilverfahren entschieden wurde.

Die Fachgerichte - das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Münster - hatten einen solchen sogenannten Hängebeschluss zuvor allerdings abgelehnt. Nun entschied auch das Bundesverfassungsgericht gegen die AfD.

Diese hätte darlegen müssen, dass die zuvor ergangenen Zwischenentscheidungen "auf der Verkennung der Bedeutung und Tragweite ihrer Grundrechte" beruhten, teilten die Karlsruher Richter mit. Dies habe sie aber nicht ausreichend getan.

Die Partei habe auch nicht nachvollziehbar dargelegt, dass der Verfassungsschutz tatsächlich noch vor der Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts die Zahl der Mitglieder des "Flügels" bekanntgeben wolle.

(V.Korablyov--DTZ)

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