Deutsche Tageszeitung - EU verschärft Exportregeln wegen Impfstoffstreits mit Astrazeneca

EU verschärft Exportregeln wegen Impfstoffstreits mit Astrazeneca


EU verschärft Exportregeln wegen Impfstoffstreits mit Astrazeneca
EU verschärft Exportregeln wegen Impfstoffstreits mit Astrazeneca / Foto: ©

Im Streit um Impfstofflieferungen des britisch-schwedischen Herstellers Astrazeneca hat die EU-Kommission die Möglichkeiten für Exportstopps deutlich ausgeweitet. Die Brüsseler Behörde nahm am Mittwoch eine Verordnung an, die Ausfuhrsperren erlaubt, wenn das Zielland selbst Impfstoff produziert aber nicht exportiert, oder wenn dessen Bevölkerung bereits weitgehend geimpft ist. Zudem wurde der Großteil der Ausnahmen von der geltenden Ausfuhrgenehmigungspflicht gestrichen.

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Hintergrund sind massive Lieferrückstände bei Astrazeneca. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte dem Unternehmen deshalb wiederholt mit einem Exportverbot gedroht. Im Fokus stehen hier Lieferungen an Großbritannien, das von den Lieferproblemen bislang deutlich weniger betroffen war und zugleich große Mengen Impfstoff aus der EU importiert.

Brüssel wirft London zudem vor, die Ausfuhr von Astrazeneca-Impfstoff britischer Produktion de facto mittels vertraglicher Vereinbarungen zu unterbinden. Die Kommission stufte dies nun als Gefahr für die Impfstoffversorgung der EU ein. Sie nimmt ausdrücklich Bezug auf Länder mit eigenen Produktionskapazitäten, die "entweder per Gesetz oder durch vertragliche oder sonstige Vereinbarungen" Exporte verhindern.

"Die Mitgliedstaaten sollten Ausfuhrgenehmigungen dementsprechend verweigern", erklärte die Behörde. Dasselbe gelte für Länder, "in denen die Impfquote höher als in der Union oder die aktuelle Infektionslage weniger ernst ist".

Im Januar hatte Brüssel bereits einen Exportkontrollmechanismus geschaffen, der Impfstoffhersteller in der EU verpflichtet, Ausfuhren in Drittländer genehmigen zu lassen. Ausfuhren können seitdem gestoppt werden, wenn sie der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des jeweiligen Herstellers mit der EU zuwider laufen. Bislang wurden von hunderten Lieferungen nur eine - eine Astrazeneca-Lieferung von Italien nach Australien - nicht bewilligt.

Eine ganze Reihe von Ländern, darunter der gesamte Balkan, der Mittelmeerraum und östliche Nachbarländer, waren zudem bislang von der Genehmigungspflicht ausgenommen. Die Kommission äußerte den Verdacht, dass Hersteller die Auflagen umgingen, indem sie ihre Exporte über diese Länder leiteten. Laut der neuen Verordnung sollen Ausnahmen deshalb nur noch für sehr wenige Länder und Gebiete mit sehr enger Bindung an die EU gelten, etwa die Färöer-Inseln und der Vatikan.

(U.Stolizkaya--DTZ)

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