
Verfassungsgericht in Ankara lehnt Beschwerde eines HDP-Abgeordneten ab

Das türkische Verfassungsgericht hat am Mittwoch eine Beschwerde des pro-kurdischen Abgeordneten Ömer Faruk Gergerlioglu gegen seinen Ausschluss aus dem Parlament abgelehnt. Das Gericht in Ankara erklärte, es sei in dieser Sache nicht zuständig, wie die amtliche Nachrichtenagentur Anadolu berichtete. Gergerlioglu wurde sein Mandat am 17. März aberkannt. Er war zuvor wegen "terroristischer Propaganda" zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Das Vorgehen der türkischen Behörden gegen Gergerlioglu wurde von mehreren Nichtregierungsorganisationen und westlichen Regierungen kritisiert. Der Politiker kündigte über den Kurzbotschaftendienst Twitter an, dass er nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen wolle.
Das türkische Verfassungsgericht befasst sich am Mittwoch mit einem Verbotsverfahren gegen die pro-kurdische HDP-Partei. Die Staatsanwaltschaft hatte vor zwei Wochen beim Verfassungsgericht wegen "terroristischer Aktivitäten" einen Verbotsantrag gegen die HDP eingereicht. Das Verbotsverfahren gegen die HDP könnte sich nach Informationen des türkischen Fernsehsenders NTV wegen Mängeln in der Anklageschrift verzögern.
Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan beschuldigt die zweitgrößte, linksgerichtete Oppositionspartei des Landes regelmäßig, der politische Arm der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu sein, die im Südosten des Landes und im Nordirak gegen die türkische Armee kämpft.
(V.Sørensen--DTZ)