Deutsche Tageszeitung - Bundesverfassungsgericht verschiebt Verhandlung über Parteienfinanzierung erneut

Bundesverfassungsgericht verschiebt Verhandlung über Parteienfinanzierung erneut


Bundesverfassungsgericht verschiebt Verhandlung über Parteienfinanzierung erneut
Bundesverfassungsgericht verschiebt Verhandlung über Parteienfinanzierung erneut / Foto: ©

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verschiebt seine mündliche Verhandlung über die Parteienfinanzierung erneut. Hintergrund dieser Entscheidung des Zweiten Senats sei die "aktuell äußerst dynamische, in ihrem weiteren Verlauf schwer absehbare Entwicklung" der Pandemie, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die Verhandlung war für den 4. und 5. Mai in der Messe Karlsruhe in Rheinstetten geplant, wo mehr Platz ist als im Gerichtsgebäude selbst. (Az. 2 BvE 5/18 und 2 BvF 2/18)

Textgröße ändern:

An der Verhandlung müssten aber eine "über das übliche Maß weit hinausgehende Vielzahl an Verfahrensbeteiligten und anzuhörende sachkundige Auskunftspersonen" teilnehmen, von denen viele nach Karlsruhe anreisen müssten, hieß es.

Selbst bei entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen und einem Ausweichen auf externe Räumlichkeiten erscheine es nicht möglich, die Verhandlung "ohne gesundheitliche Risiken für die Anwesenden zu gewährleisten und gleichzeitig einen geordneten Ablauf sicherzustellen". Es ist die zweite Verschiebung der Verhandlung wegen der Pandemie. Ursprünglich war sie für Januar angesetzt.

Inhaltlich geht es zum einen um eine gemeinsame Klage von FDP, Grünen und Linkspartei. 2018 billigte der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD ein Gesetz zur Anhebung der Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung. Die Parteien finanzieren sich zum Teil über Steuergelder, die Höhe dieses Beitrags wird nach den Stimmenanteilen berechnet. Die Obergrenze wurde mit der Neuregelung ab dem Jahr 2019 von 165 auf 190 Millionen Euro angehoben.

Die Oppositionsfraktionen im Bundestag lehnen diese Regelung allerdings ab. Die Fraktionen von FDP, Grünen und Linkspartei reichten zusammen einen Normenkontrollantrag gegen das Gesetz ein. Dies führt zu einer rechtlichen Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht.

Einige AfD-Abgeordnete wollten sich der Klage nachträglich anschließen, was das Gericht jedoch im November 2020 verbot. Verhandelt wird aber ein sogenanntes Organstreitverfahren der AfD. Diese fühlt sich durch den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens in diesem Fall in ihren Fraktionsrechten verletzt.

Die Verhandlung über beides - die Klage von FDP, Grünen und Linkspartei sowie die Klage der AfD - soll nun zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Ungarn fordern Rücktritt Orbans nach Bekanntwerden von Missbrauchsfällen

Nach dem Bekanntwerden von Missbrauchsfällen in staatlichen Kinder- und Jugendeinrichtungen haben in Ungarns Hauptstadt Budapest am Samstag mehr als 50.000 Menschen den Rücktritt von Ministerpräsident Viktor Orban gefordert. Sie riefen Parolen wie "Orban, hau ab!". Zu der Demonstration hatte Oppositionsführer Peter Magyar aufgerufen, dessen Partei Tisza vor der Parlamentswahl im Frühling die Meinungsfragen anführt. Er führte den Protestzug an und trug ein Banner mit den Worten "Lasst uns Kinder schützen".

US-Soldaten in Syrien in mutmaßlichem Hinterhalt des IS getötet

In Syrien sind am Samstag zwei US-Soldaten und ein US-Übersetzer bei einem Angriff eines mutmaßlichen Mitglieds der Dschihadistenmiliz IS auf eine gemeinsame Patrouille von syrischen und US-Soldaten getötet worden. Drei weitere US-Soldaten seien verletzt worden, teilte das Nahost-Regionalkommando der US-Armee, Centcom, mit. "Wir trauern um den Verlust von drei großen amerikanischen Patrioten in Syrien", erklärte US-Präsident Donald Trump auf seiner Online-Plattform Truth Social und drohte mit "sehr ernster Vergeltung".

Belarus lässt nach US-Vermittlung Oppositionelle Bjaljazki und Kolesnikowa frei

Im autoritär regierten Belarus sind nach der Vermittlung der USA überraschend mehr als 120 politische Gefangene freigelassen worden, darunter die prominente Oppositionspolitikerin Maria Kolesnikowa, der Friedensnobelpreisträger Ales Bjaljazki und der Lukaschenko-Gegner Viktor Babariko. Machthaber Alexander Lukaschenko habe insgesamt 123 Häftlinge aus verschiedenen Ländern begnadigt, hieß es in einem der belarussischen Präsidentschaft angegliederten Telegram-Kanal. Trotz der jahrelangen Haft zeigten sich Kolesnikowa und Bjaljazki bereits wenige Stunden nach ihrer Freilassung kämpferisch.

Belarussische Oppositionelle Bjaljazki und Kolesnikowa sowie weitere Gefangene frei

Die prominente belarussische Oppositionspolitikerin Maria Kolesnikowa und der Friedensnobelpreisträger Ales Bjaljazki sind zusammen mit mehr als 120 weiteren Gefangenen in dem autokratisch regierten Land freigelassen worden. Staatschef Alexander Lukaschenko habe insgesamt 123 Häftlinge aus verschiedenen Ländern begnadigt, hieß es am Samstag in einem der belarussischen Präsidentschaft angegliederten Telegram-Kanal. Dazu zählen laut der Menschenrechtsorganisation Wjasna auch Kolesnikowa, Bjaljazki und der Oppositionelle Viktor Babariko. Den Freilassungen war eine Lockerung von US-Wirtschaftssanktionen gegen Belarus vorausgegangen.

Textgröße ändern: